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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 101 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
5. Die Mehrgenerationenperspektive zu Beginn des Hilfeprozesses
5. Die systemisch-familiendynamische
Mehrgenerationenperspektive zu Beginn
des Hilfeprozesses
Silvia Musch-Grau und Wolf Ritscher
1. Der Allgemeine Sozialdienst beim Jugendamt Stuttgart
Der Allgemeine Sozialdienst (ASD), andernorts auch Bezirkssozialdienst genannt, ist ein fachlich breit angelegter Dienst, der die soziale
Grundversorgung in der Gemeinde sichern soll. In Stuttgart ist der
ASD dem Jugendamt zugeordnet. Die Aufgabenpalette dieses Dienstes umfasst die allgemeine Lebens- und Sozialberatung für Familien,
junge Menschen und allein Stehende; die Beratung von Müttern, Vätern und Kindern in Erziehungs-, Sorgerechts- und Umgangsfragen;
die Trennungs- und Scheidungsberatung einschließlich der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren; die Beratung, Vermittlung
und Begleitung von Jugendhilfeleistungen und die Sicherung des Kinderschutzes.
Das Thema »Kinderschutz« hat für die Arbeit im ASD höchste
Priorität. Jugendhilfe soll letztlich das »Wohl des Kindes« sichern. Dabei arbeiten die Sozialarbeiterinnen oft mit Menschen zusammen, die
nicht aus eigener Initiative auf sie zukommen. Es ist typisch für die
Arbeit im ASD, dass die betroffenen Menschen häufig erst noch motiviert werden müssen, Hilfe anzunehmen. Oft setzen sich Schulen,
Kindergärten, Polizei oder auch besorgte Familienmitglieder und
Nachbarn wegen der Auffälligkeit von Kindern und/oder ihren Familien mit dem Jugendamt in Verbindung. Dann ist der ASD gefordert,
denn dieser übernimmt im Regelfall das »Wächteramt« des Staates
hinsichtlich des Kindeswohls. Das ist nicht unproblematisch, denn
die Delegation dieser Aufgabe an den ASD führt zur Verflechtung von
Hilfe und Kontrolle bzw. Angebot und Eingriff (vgl. B. Müller 1993).
Anzumerken ist noch der hohe Anteil sozial benachteiligter Menschen bei den Adressatinnen des ASD (Sozialhilfeempfängerinnen,
allein Erziehende, Migrantinnen usw.).
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