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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 94 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

Friedhelm Kron-Klees

Büro aufsuchen, um über die nächsten Schritte zu sprechen.« »Kommt Denis jetzt in ein Heim?« »Das weiß ich nicht. Denis wird die Hilfe bekommen, die aus fachlicher Sicht erforderlich scheint. Und Sie werden als Vater von Denis darauf achten, wie es Ihnen geht, wenn Ihr Sohn dort ist, wo er die Pflege und Zuwendung bekommt, die ihm entspricht. Ob hier oder anderswo. Vielleicht brauchen Sie auch eine Übergangszeit.« Sie vereinbaren einen Termin. »Wenn Ihre Frau dann wieder hier sein sollte, sollte sie mitkommen. Ich hoffe allerdings, dass sie bei Denis bleibt, solange er im Krankenhaus ist. Übrigens, was machen Sie jetzt? Bleiben Sie allein, oder haben Sie jemanden, zu dem sie hingehen können?« »Ich glaube, ich gehe zu meinem Bruder.« »Gut, wenn Sie jemanden haben. Ich werde jetzt gehen. Auf Wiedersehen.« »Auf Wiedersehen. Danke.« »Wir werden Lösungen finden.«

So oder so ähnlich oder auch ganz anders werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der öffentlichen Jugendhilfe immer wieder mit familiären Situationen konfrontiert, in denen Kinder und auch andere Familienmitglieder in höchster Gefahr sind und in denen sie gehalten sind, Kinder zu ihrem Schutz und zu ihrer Sicherheit unmittelbar in Obhut zu nehmen. Auch eine derartige Situation sollte aus einer Haltung heraus angegangen werden, die die im KJHG klar als Auftrag formulierte vorrangige Option der innerfamiliären Hilfe begünstigt. Auch ein unangemeldeter Hausbesuch und ein eventuelles Eingreifen in elterliche Rechte müssen so gestaltet werden, dass auch mit diesen Eltern in Zukunft zum Wohle ihrer Kinder und ihrer Familie zusammengearbeitet werden kann. Eine Grundlage hierfür sehe ich darin, in dem innerfamiliären Schrei, der in der Ausübung von Gewalt steckt, auch den Ruf nach Hilfe zu hören (s. auch Kron-Klees 1994). Bei einer eindeutig ablehnenden Einstellung gegenüber dem Verhalten von Eltern, das Kindern Schaden zufügt, sollten die nächsten Schritte der weiteren Kontakte mit der Familie von mehreren Gesichtspunkten bestimmt sein. Hierbei geht es nach einer systemischen Sicht nicht um Wahrheiten, sondern um eine Arbeitshaltung (s. Kron-Klees 1994, Berg u. Kelly 2001):

• Die Familie befindet sich in einer Krisensituation, die durch das Hinzukommen der Jugendhilfe (Jugendamt!) zusätzlich gesteigert wurde. Deshalb sollte der Schwerpunkt des Sprechens nicht auf den konkreten Anlass des Eingreifens gelegt werden, sondern auf Zu-

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