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das Vertrauen in die Fähigkeiten und Expertenschaft der Kinder
und Jugendlichen hilft. Wer beteiligt wird, kooperiert leichter und
übernimmt auch zunehmend die Verantwortung für sich selbst.“
(Sauerer und Expertinnen 2018, S. 105). Neue, wiedererlangte,
vertrauensvolle, selbstbemächtigte Teilhabe am Leben ist heilsam.
Dass die Akzeptanz und Identifikation deutlich mit gelebten Beteiligungsstrukturen steigen, wird in vielen Studien belegt, z. B. auch
in der Studie über Abbrüche; Das Abbruchrisiko sei niedriger je
höher die Partizipation. Fremdbestimmung erhöht die Neigung
zum Abbruch (Tornow 2014, S. 8).
Im Übrigen ist Partizipation ein Recht, begründet durch die
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens. Im SGB VIII ist die Beteiligung
in § 1 formuliert: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem
Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der
öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise
auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor
dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
Faktoren von Transparenz und Partizipation
Das strukturelle Machtgefälle muss transparent sein.
Kinder und Jugendliche werden als Gesprächspartner*innen und
Kritiker*innen ernst genommen.
Aufgrund der Bedeutung der Beziehung für alle Bereiche der persönlichen Entwicklung müssen die Wahlmöglichkeiten der Mädchen und
Jungen hinsichtlich Gruppe und Bezugsbetreuer*innen so weit als möglich ausgeweitet werden.
Die Regeln des Hauses, der Gruppe werden gemeinsam erarbeitet. Die
Mädchen und Jungen erhalten mehr Einfluss und Definitionsmacht. Die
Mitarbeit minimiert die Scheinanpassung.
Die Regeln berücksichtigen die Möglichkeiten von individuellen Maßnahmen. Gleichheitspostulate bedenken nicht, dass die Kinder und
Jugendlichen I unterschiedliche Lebensgeschichten haben.
Partizipation hat viele Formen, sie fängt im Alltag an.