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das Vertrauen in die Fähigkeiten und Expertenschaft der Kinder
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und Jugendlichen hilft. Wer beteiligt wird, kooperiert leichter und
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übernimmt auch zunehmend die Verantwortung für sich selbst.“
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(Sauerer und Expertinnen 2018, S. 105). Neue, wiedererlangte,
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vertrauensvolle, selbstbemächtigte Teilhabe am Leben ist heilsam.
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Dass die Akzeptanz und Identifikation deutlich mit gelebten Beteiligungsstrukturen steigen, wird in vielen Studien belegt, z. B. auch
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in der Studie über Abbrüche; Das Abbruchrisiko sei niedriger je
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höher die Partizipation. Fremdbestimmung erhöht die Neigung
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zum Abbruch (Tornow 2014, S. 8).
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Im Übrigen ist Partizipation ein Recht, begründet durch die
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Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens. Im SGB VIII ist die Beteiligung
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in § 1 formuliert: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem
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Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der
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öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise
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auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor
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dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
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Faktoren von Transparenz und Partizipation
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– Das strukturelle Machtgefälle muss transparent sein.
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– Kinder und Jugendliche werden als Gesprächspartner*innen und
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Kritiker*innen ernst genommen.
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– Aufgrund der Bedeutung der Beziehung für alle Bereiche der persönlichen Entwicklung müssen die Wahlmöglichkeiten der Mädchen und
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Jungen hinsichtlich Gruppe und Bezugsbetreuer*innen so weit als möglich ausgeweitet werden.
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– Die Regeln des Hauses, der Gruppe werden gemeinsam erarbeitet. Die
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Mädchen und Jungen erhalten mehr Einfluss und Definitionsmacht. Die
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Mitarbeit minimiert die Scheinanpassung.
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– Die Regeln berücksichtigen die Möglichkeiten von individuellen Maßnahmen. Gleichheitspostulate bedenken nicht, dass die Kinder und
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Jugendlichen I unterschiedliche Lebensgeschichten haben.
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Partizipation hat viele Formen, sie fängt im Alltag an.
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