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Kooperation und psychosoziale Traumaarbeit
stellen Fegert, Kölch und Ziegenhain (2014, S. 117f.) im Zusammenhang mit einer
Kooperation der sozialen Dienste die Notwendigkeit mischfinanzierter Hilfen
fest mit der Unumgänglichkeit einer entsprechenden Gesetzeserweiterung. Auch
fehlt es an Systematisierung: Grob betrachtet lassen sich professions- und organisationsbezogene Kooperationen unterscheiden. Während professionsbezogene
freiwillig erfolgen, oft »auf langjährigen vertrauensvollen, stark persönlich eingefärbten Beziehungen beteiligter Akteure« (Bauer 2011, S. 352) agieren, sind in organisationsbezogenen Kooperationen die Professionellen in erster Linie Vertreter*innen ihrer sozialen Dienste.
Zur Entwicklung einer gemeinsamen Kooperationsperspektive gehört als Voraussetzung (Gahleitner/Homfeldt/Fegert 2012) ein klares Profil der beteiligten
Professionen mit ihren konzeptionellen Grundlagen, Aufgabenfeldern, Zielgruppenspezifika und Grenzen einerseits und ein gemeinsames bzw. abgestimmtes
Aufgaben- und Zielverständnis andererseits. Auch der Blickwechsel von einer
Anbieter*innen- zu einer Akteur*innenperspektive, d. h. zu Kindern und Jugendlichen als Akteur*innen mit einer je spezifischen und eigensinnigen Handlungsbefähigung, also Agency (zum Agency-Verständnis siehe Homfeldt/Schröer/
Schweppe 2008) ist erforderlich. Werden sie als Klient*innen, als Adressat*innen
oder als Nutzer*innen verstanden? Wird vorrangig auf Ressourcen oder auf Beeinträchtigungen und Defizite geschaut? Gibt es ein einvernehmliches Begriffsinventar? Es impliziert, Sichtweisen und Eigensinn der Kinder und Jugendlichen bei
Behandlung wie auch Hilfe systematisch in Diagnose, Hilfeplanung und ihrer Umsetzung einzubeziehen.
Ferner erfordert Kooperation eine Differenzakzeptanz der jeweiligen professionellen Ansätze der sozialen Dienste mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen
Referenzbezügen. Dabei ist zu bedenken: Die angesprochenen Eckpunkte für
eine gelingende Kooperation sind nur schwer stabil zu halten, zumal »von Hause
aus« Kinder- und Jugendhilfe, im Sozialwesen verankert, auf Ressourcenstärkung ausgerichtet ist und Kinder- und Jugendpsychiatrie, im Gesundheitssystem verankert, auf die Überwindung einer psychischen Störung (Fegert/Besier
2010). Von besonderer Bedeutung ist daher Vertrauen als ein kooperationsfördernder Wert. Keinesfalls konfliktfrei und unproblematisch aufzubauen, bildet
es eine wichtige Grundlage in sozialen Austauschprozessen, in der Familie, in
beruflichen wie auch gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen (Wagenblass
2004, S. 51; Santen/Seckinger 2011, S. 390). Mit der zunehmenden Zerfaserung
traditioneller Formen des Zusammenlebens, mit wachsenden gesellschaftlichen
Ungewissheiten bei gleichzeitig gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an
persönliche Eigenverantwortung sind Vertrauensbeziehungen im sozialen Nahfeld jedoch immer brüchiger geworden. Umso notwendiger ist Vertrauen als
Grundgegebenheit in den sozialen Diensten und in der interorganisationellen
Kooperation der Dienste.