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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 288
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Teil 3 Fallarbeit mit KPG
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spricht sicher auch dem freiwilligen Setting, das keine abschliessende Beratung
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in kurzer Zeit ermöglicht, vielmehr können der Klientel aber ›Werkzeuge‹ mitgegeben werden, mit denen auch nach dem Klinikaustritt ihre Situation verändert werden kann. In der Klinik werden personenzentrierte Aufgaben verfolgt,
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individuelle Ressourcen und Probleme können eruiert, Bedürfnisse und Ziele
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formuliert werden (vgl. ebd.:189).
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Am Beispiel der Sozialberatung in einer Rehabilitationsklinik hat Spaar-Huber aufgezeigt, dass interprofessionelle Zusammenarbeit durch die folgenden
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drei Steuerelemente gekennzeichnet ist: Macht, funktionale Arbeitsteilung und
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Kommunikation (vgl. SFSS 2013:1). In der Fallbearbeitung von Frau G. lag die
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Kooperation des Fallgeschehens und somit auch die Steuermacht beim Psychiater. Die funktionale Arbeitsteilung wurde am interdisziplinären Standortgespräch ausgehandelt, die Aufgaben wurden professions-adäquat verteilt.
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Die Kommunikation fand formell im wöchentlichen Austauschgefäss statt, informell bei punktuellen Fragen oder Anliegen an einzelne Personen. Laut Heiner kennzeichnet sich diese Kooperation als kontinuierliche Zusammenarbeit
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(vgl. Heiner 2007:473). Für eine Fallbearbeitung muss mit anderen Fachkräften
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der gleichen Organisation kooperiert werden. Aus den Erfahrungen der vorliegenden Fallbearbeitung kann sich eine stärkere interprofessionelle Zusammenarbeit bei zukünftigen Fallbearbeitungen als hilfreich erweisen. Dabei gilt es abzuwägen, ob eine Fallbearbeitung dadurch effizienter gestaltet werden kann
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und sich daraus mehr Vorteile für die Klientel ergeben, oder ob vielmehr knappe Zeitressourcen der Beratung für die interprofessionelle Zusammenarbeit verwendet werden müssen. Wie auch Heiner erwähnt, ist oft nicht klar, welche
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Zuständigkeiten welche Profession betreffen; wichtig dabei ist, die eigene Profession zu kennen und sich unter anderen Fachkräften positionieren zu können
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(vgl. ebd.: 475f.). Dabei bedurfte und bedarf es auch in der vorliegenden Organisation stetiger interprofessionellen Aushandlungen der Zuständigkeiten, die je
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nach Konstellation der Kooperationen wiederholt geführt werden. Am Beispiel
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des in Kapitel 1 erwähnten bio-psycho-sozialen Modells wird aber deutlich,
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dass verschiedene Professionen am Fallgeschehen beteiligt sein müssen, damit
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eine systemische Fallbearbeitung möglich wird, da jede Profession Gesundheit
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anders definiert und erst das Zusammenspiel ein vollständiges Bild von Gesundheit ergibt.
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3.2
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Methodik Kooperative Prozessgestaltung
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Mit der vorliegenden Fallbearbeitung wird deutlich, dass die Methodik KPG
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mit ganz unterschiedlichen Methoden ausgeführt werden kann. Bei der Auswahl spielen persönliche Präferenzen der fallführenden Person und die individuelle Situation der Klientel eine grosse Rolle. Auch die Möglichkeiten der
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Klientel beeinflusst die Wahl der Methoden. Diese Freiheit zur Auswahl ist einerseits eine grosse Stärke der Methodik, andererseits erfordert sie von den Professionellen viel Eigenleistung und Flexibilität, was meines Erachtens eine gewisse Arbeitserfahrung voraussetzt. Ohne zuvor geleistete, organisationsinterne
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