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Hochuli Freund
31.7.17 S. 287
Autonomieförderung durch systemische Fallbearbeitung
3.1
Erkenntnisse und Folgerungen für die Fallarbeit in der Spitalsozialarbeit
Pauls beschreibt als häufige Settings in der klinischen Sozialarbeit räumlich abgegrenzte Settings mit Kommstruktur (Klientel mit Leidensdruck suchen Beratungsstelle auf), zeitdefinierte Settings (vorgegebener Zeitrahmen) und zeitlich variable Settings (variable Dauer und Häufigkeit von Gesprächen und Interventionen; vgl. Pauls 2013:184f.). In diese Settings, in die auch die vorliegende Fallarbeit eingeordnet werden kann, sieht er die Vorteile eines leichteren Vertrauensaufbaus zwischen der Klientin und der Sozialarbeitenden durch den freiwilligen Rahmen. Die Vorteile sieht er auch in der Möglichkeit für den Klienten, sich auf einzelne Termine vorbereiten zu können, und in der möglicherweise stärkeren Motivation der Kooperationspartner für die Beratung, da sie über eine kurze Dauer stattfindet. Im individuell gestaltbarem Rahmen der Beratung sieht er die Vorteile der Effizienz: Die Klientel hat ein Mitspracherecht in der Ausgestaltung und im Aufwand und der Dauer der Beratung (vgl. ebd.). Etwa einen Monat vor Klinikaustritt wusste Frau G. das Datum ihres Austrittes, möglicherweise hat sie auch deswegen so rasch anschliessende Lösungen organisiert. Als mögliche Nachteile in Settings der klinischen Sozialarbeit definiert Pauls die Störung des Beratungsprozesses durch andere Professionelle oder Vorgänge. Auch mir war oft nicht klar, welche Themen die Pflege oder der Psychiater behandeln. Von Gespräch zu Gespräch waren plötzlich wieder andere Ideen aktuell. Auch in der Oberflächlichkeit einer kurzen Beratungsdauer und dem damit verbundenen fehlenden Bindungsaufbau sieht Pauls eher ein Nachteil (vgl. ebd.). Der freiwillige Kontext erleichtert Sozialarbeitenden also die Kontaktaufnahme mit einem Klienten, einer Klientin, erschwert aber gleichzeitig die Bildung einer tragfähigen Beziehung. Das Mitbestimmungsrecht der Klientin über die Ausgestaltung der Beratung entspricht dem professionellen Grundsatz der Autonomieachtung. Sozialarbeitende sehen sich dabei aber auch mit dem Auftrag der Organisation (Wirtschaftlichkeit, Interprofessionalität) konfrontiert, den sie zu erfüllen haben. Da zahlreiche Professionelle in eine Fallbearbeitung involviert sind, besteht, wie Pauls beschrieben hat, die Möglichkeit von Störungen (vgl. ebd.). Auch in der Fallbearbeitung von Frau G. sind gewisse Interventionen doppelt oder erschwert angegangen worden, da eine ungenügende Absprache zwischen den Professionellen bestanden hat. Längere Absprachen würden möglicherweise zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Verbesserungspotenzial sehe ich in der Definition der Aufträge der verschiedenen Professionellen. Ob das Thema Wohnen beispielsweise nun zum Auftrag der Pflegenden oder zu dem der Sozialberatung gehört, wurde nie abschliessend definiert. Als wichtig erachtet Pauls deshalb auch die gemeinsame Definition von konkret zu bearbeitenden Aufgaben – im interprofessionellen und im klientenbezogenen Kontext (vgl. ebd.:186). In der Fallbearbeitung mit Frau G. wurde das Augenmerk auf die Ressourcenaktivierung und die Autonomieförderung, also auf die ›Hilfe zur Selbsthilfe‹ gelegt. Diesen Fokus empfiehlt auch Pauls (vgl. ebd.:187). Er ent287