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Heiner (2010:88 ff.) greift in ihrer Gliederung der Aufgabenfelder
Sozialer Arbeit zunächst die Etappen des Lebenslaufs auf (Altersgruppe,
Lebensphase), darüber hinaus führt sie eine zielbezogene
Aufgabengliederung ein, die sie mit den Begriffen Personalisation,
Qualifikation, Reproduktion, Rehabilitation und Pflege sowie Resozialisation
umschreibt.
Thole (vgl. 2012a:23 f.) bezieht sich in seiner Systematisierung zunächst
auf die beiden Traditionslinien der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, und er
schlägt vor, dann von einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit zu sprechen,
wenn »öffentlich organisierte, soziale, unterstützende beziehungsweise
pädagogische Hilfen und Dienste zur sozialen Lebensbewältigung oder
Bildung angeboten oder organisiert werden«. Ganz allgemein gehe es in der
Sozialen Arbeit um »öffentlich organisierte Aufgaben der sozialen
Grundversorgung, Hilfe, Unterstützung und Bildung durch fachlich
einschlägig qualifizierte Personen« (ebd.). Auf der Grundlage dieser
Definition unterscheidet er vier große Praxisfelder der Sozialen Arbeit:
Kinder- und Jugendhilfe, Erwachsenenbezogene Soziale Hilfen, Altenhilfe,
Angebote im Gesundheitssystem und daneben bzw. darüber hinaus
Gemeinwesenarbeit/Stadtteilarbeit, Sozialraumbezogene Soziale Arbeit. Die
einzelnen Arbeitsfelder (innerhalb dieser Praxisfelder) werden bei Thole
nach Intensität der Intervention bzw. Einmischungsgrad unterschieden:
Lebenswelt ergänzend, Lebenswelt unterstützend, Lebenswelt ersetzend.
In dieser Systematik werden altersbezogene, zeit-, orts- und
zielgruppenorientierte Aspekte weitgehend ignoriert, so der Autor; auch
bilde sich darin nicht ab, dass seit den 1990er Jahren zielgruppenbezogene
Angebote an Bedeutung gewonnen haben, und dass sich die Soziale Arbeit
für spezifische neue Problemkonstellationen sensibilisiert hat (wie z. B. für
geschlechterspezifische oder interkulturelle Arbeit, vgl. ebd.:27).
Die Systematik von Thole ( Abb. 2) stellt eine mögliche Gliederung dar,
die einen guten Überblick bietet über das Spektrum der Sozialen Arbeit. Im
Gegensatz zu Thole unterscheiden wir in diesem Lehrbuch jedoch nicht
zwischen Arbeits- und Praxisfeldern, sondern sprechen lediglich von
Praxisfeldern innerhalb des Feldes der Sozialen Arbeit. In Bezug auf den
Einmischungsgrad verwenden wir die Unterscheidung zwischen
stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten.
Trägerschaft
Neben der Unterteilung in Praxisfelder (und Interventionsintensität) ist des
Weiteren die Unterscheidung wichtig hinsichtlich der Trägerschaft von
Einrichtungen. Hier finden sich zwei Typen:
• Öffentliche Trägerschaft: Dies sind Institutionen, mit denen der Staat seine
soziale Verantwortung und seine gesellschaftlichen
Integrationsbemühungen, seine sozialen Hilfeanliegen und
Bildungsbemühungen organisiert und adressiert. Auch alle
Interventionen auf gesetzlicher Grundlage z. B. öffentliche Sozialhilfe,
Vormundschaftsrecht, Strafrecht werden durch staatliche Dienste und
Ämter erbracht bzw. organisiert.
• Private Trägerschaft: Dazu gehören Einrichtungen und Angebote, die auf
private Initiative hin entstanden sind. Sie stellen das Netz der Freien