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Hochuli Freund
31.7.17 S. 284
Teil 3 Fallarbeit mit KPG
Die handlungsleitende Arbeitshypothese (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:226f.)
für die weitere Fallbearbeitung mit Frau G. lautet:
Wenn Frau G. zu Professionellen und anderen Personen stabile Beziehungen
aufbauen kann, in denen sie mit Abstand über ihr Erleben als Mitbetroffene
von Alkoholabhängigkeit sprechen kann und neue Verhaltensmuster erlernt,
dann erfährt sie, dass es erfüllende gleichwertige Beziehungen gibt, in denen
sie ihre eigenen Vorstellungen einer Beziehung äussern kann, und dass viele
ihrer persönlichen Eigenschaften eine Ressource darstellen, mit denen sie
sich neue Freiräume schaffen kann.
2.5
Ziele, Interventionsplanung und
Interventionsdurchführung, Evaluation
Im vierten Gespräch Anfang Mai habe ich Frau G. meine Erkenntnisse aus
der Diagnose nicht direkt mitgeteilt, wie das in der Methode des theoriegeleiteten Fallverstehens eigentlich vorgesehen ist (vgl. Hochuli Freund/Stotz
2015:227f.). Vielmehr habe ich versucht, ihre autonomen Wünsche nach einem anderen Leben nach dem Klinikaustritt zu stärken. Sie hat sich nach unserer Aufstellung der SDF selber sehr viele Gedanken gemacht. Frau G. ist
sehr motiviert, den Klinikaustritt so vorzubereiten, dass dieser Ende Mai
ohne Schwierigkeiten klappt. Sie äussert, etwas Angst vor der Rückkehr
nach Hause zu haben. Ihre übergeordneten Ziele umschrieb sie folgendermassen:
Die Wohnsituation mit ihrem Ehemann klären, eine regelmässige professionelle Unterstützung zu haben und ihre neu gewonnenen Freizeitbeschäftigungen weiterzuführen.
Diese Ziele wird sie mit der Pflege besprechen und gemeinsam werden sie Interventionen planen und durchführen, die zu diesen Zielen hinführen. Ende
Mai wird Frau G. aus der Klinik austreten, wir vereinbaren deshalb ein weiteres Gespräch kurz vor Austritt, damit wir die aktuelle Situation und den
ganzen Beratungsprozess evaluieren können.
Bei diesem fünften Gespräch Mitte Mai kurz vor dem Klinikaustritt
besprechen Frau G. und ich die bis dahin getätigten Interventionsschritte.
Frau G. hat die Wohnsituation so organisiert, dass eine psychiatrische Pflege
ihr zu Beginn zweimal wöchentlich unterstützend in der Alltagsgestaltung
hilft. Betreute oder begleitete Wohnformen habe sie sich überlegt und wolle
diese Angebote im Moment nicht in Anspruch nehmen. Bei einem klärenden
Gespräch mit dem Psychiater und ihren Kindern habe sie sich dazu entschlossen, eine Beistandschaft für sich zu beantragen. Sie wird diesen Schritt
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