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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 24
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Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen
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Jeder Versuch, ein Dilemma aufzuheben oder zu beseitigen, ist zum Scheitern
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verurteilt und verunmöglicht Professionalität. Lediglich die Interessen der Gesellschaft zu vertreten, jegliche Form der Kontrolle zu vermeiden oder keinerlei
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Standardisierung und Methodisierung vorzunehmen, wäre genauso falsch, wie
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nur menschlich und emotional vorzugehen, den Zuständigkeitsbereich ganz
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starr einzuschränken oder Menschen zu entmündigen und stellvertretend für sie
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zu entscheiden. Derartige Versuche gab es im theoretischen Diskurs und in der
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täglichen Arbeitspraxis in der Vergangenheit zur Genüge und es gibt sie nach
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wie vor (vgl. von Spiegel 2013:80). Auch historisch erfolgte die Pendelbewegung zwischen den Polen meist von einem Extrem ins andere, beispielsweise
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der Wechsel beim Professionsverständnis vom Altruisten zum Sozialingenieur
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(vgl. Knoll 2010:187–191). Professionelles Handeln bedeutet vor diesem Hintergrund deshalb zu allererst, sich kompetent in den angeführten Spannungsfeldern Sozialer Arbeit zu bewegen und nicht zu versuchen diese aufzuheben.
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2.2
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Professionalitätsentwürfe
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Unter dem Titel ›Professionelles Handeln‹ werden unterschiedliche Begriffe verwendet, beispielsweise Fallbearbeitung, methodisches Handeln, Prozessgestaltung, Handlungskompetenz, Kasuistik, Professionskompetenz, Fallverstehen,
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Professionalität oder Methodenkompetenz. Kreft und Müller stellen fest, es
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gebe unzählige Publikationen, die zu einer regelrechten definitorischen Begriffsverwirrung führen und scheinbar »alles, was etwas mit geordnetem, planmässigem Handeln zu tun hat« (2010:12), werde als Methode bezeichnet. Um ein
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möglichst umfassendes Bild der im Fachdiskurs formulierten Anforderungen an
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professionelles Handeln zu erhalten, werden ausgewählte Professionalitätsentwürfe mit ihren wichtigsten, übergeordneten Ansprüchen herausgegriffen. Die
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Positionen sollen einen Überblick geben sowie verschiedene Schwerpunkte und
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wichtige Blickwinkel aufzeigen. Nach der Darstellung einzelner Standpunkte
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werden die darin enthaltenen Anforderungen gebündelt und zu einer Liste von
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zentralen Kompetenzen und einer Grundhaltung zusammengefasst. Dadurch
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wird der begriffliche Rahmen ›Professionelles Handeln‹ weiter mit Inhalt gefüllt
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und die Qualitätsmerkmale davon definiert.
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Hiltrud von Spiegel fasst die aus ihrer Sicht wichtigsten Handlungskompetenzen zu Oberbegriffen zusammen. Diese bezeichnet sie als die drei Dimensionen – Können, Wissen und berufliche Haltungen. Zum Bereich des Könnens
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zählen verschiedene Fähigkeiten zur Kommunikation und Beziehungsgestaltung, Fähigkeiten zum Einsatz und zur Reflexion der eigenen Person und Fähigkeiten zur Anwendung von Methoden, Wissensbeständen und hermeneutischem
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Fallverstehen. Ebenso werden Fähigkeiten zur Gewährleistung von Effektivität
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und Effizienz, Fähigkeiten zur organisationsinternen Kooperation und zur übergreifenden Vernetzungs-, Verhandlungs- und Öffentlichkeitsarbeit aufgeführt.
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Das Wissen wird ausdifferenziert in Beschreibungswissen zu Multiperspektivität und Kontextbedingungen, in Erklärungswissen zu theoretischen, empirischen Grundlagen sowie zu politischen, rechtlichen und organisationalen Be24
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