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Hochuli Freund
31.7.17 S. 232
Schritt in die Unabhängigkeit Ein Fall in der Ablösung vom Sozialdienst Sophie Löw
Der vorliegende Artikel greift einen Fall aus der gesetzlichen Sozialhilfe auf, in welchem der Ablösungsprozess eines Klienten vom Sozialdienst thematisiert wird. Die Autorin setzt den Fokus bei der Fallbearbeitung auf die Prozessschritte der Analyse und der Interventionsdurchführung; auf die Prozessschritte der Zielsetzung und Interventionsplanung wird nur kurz eingegangen. Ihr Ziel ist es, dass der Klient etwas konkret Anwendbares für die Zeit nach der Ablösung von der Sozialhilfe mitnehmen kann.
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Organisationaler Kontext
Während meiner berufsbegleiteten Ausbildung zur Sozialarbeiterin in der Schweiz arbeitete ich zwei Jahre als Mitarbeiterin in Ausbildung auf den Sozialen Diensten in der Gemeinde B. Dieser Sozialdienst bildet eine Abteilung der kommunalen Verwaltung und bietet folgende Dienstleistungen an: gesetzliche Sozialhilfe (beinhaltet materielle – d. h. wirtschaftliche – und immaterielle Sozialhilfe, d. h. Sozialberatung), Kindes- und Erwachsenenschutz (Abklärungen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; Massnahmen) und freiwillige Einkommensverwaltungen. Ich führte einerseits Mandate im Kindesund Erwachsenenschutz, andererseits betreute ich Klientinnen und Klienten, welche mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt wurden. Die hier dokumentierte Fallbearbeitung bezieht sich auf die wirtschaftliche Sozialhilfe, aus diesem Grund wird detaillierter auf die gesetzliche Sozialhilfe eingegangen. Im Rahmen der gesetzlichen Sozialhilfe werden in der Gemeinde B. mehrere Hundert Fälle betreut. Durch das soziale Existenzminimum, welches auch Teilhabe am öffentlichen Leben und der Gesellschaft beinhaltet, soll grundsätzlich Armut verhindert und der sozialen Frieden gefördert werden (vgl. SKOS 2005:26). Dementsprechend ist der materielle Auftrag der Sozialhilfe die Existenzsicherung, welche durch die Kantone gesetzlich geregelt wird. Gleichzeitig hat die gesetzliche Sozialhilfe aber auch den Auftrag der Sozialberatung. Die Aufgabe der gesetzlichen Sozialhilfe ist die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Eigenständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt. 232