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Hochuli Freund

31.7.17 S. 80

Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen

standen, wird von den Professionellen der Sozialen Arbeit in ihrer berufspraktischen Sozialisation auf Grund des Vorbilds ihrer Ausbildner und Ausbildnerinnen bzw. im Modus des Learning by Doing erworben. Mit dem Begriff der Kunstlehre wird zudem impliziert, dass die Verknüpfung von Theorie und Praxis mit dem Ziel des Fallverstehens eine Kompetenz sei, die nur begrenzt begrifflich vermittelt werden kann. Durch Übung und Erfahrung erreichen die Praktikerinnen und Praktiker aber in einem längeren Prozess Kunstfertigkeit in dieser Kompetenz. Wie diese Kunstfertigkeit zu Stande kommt, erläutern Gredig und Sommerfeld (2010:83ff.). Sie sprechen von einer Hybridisierung unterschiedlicher Wissensformen und der Bildung kognitiver Strukturen, die in einem Lernprozess immer komplexere Zusammenhänge bearbeiten können, indem sie theoretische und praktische Wissensbestände relationieren. Die Autoren zeigen mit ihren Ausführungen auf, welche kognitiven Vorgänge sich bei der Verknüpfung unterschiedlicher Wissensformen abspielen. Aber auch bei Gredig und Sommerfeld bleibt die konkrete methodische Frage unbeantwortet: Was tun Professionelle der Sozialen Arbeit, damit sie zu einem fachlich fundierten Verständnis des Falles gelangen? Die methodische Leerstelle bzw. deren Überbrückung mit dem Begriff der Kunstlehre führt uns unweigerlich zu einem ethischen Problem. Eine Kunstlehre entzieht sich einer breiten intersubjektiven Überprüfung, und auch die kognitiven Vorgänge, die Gredig und Sommerfeld beschreiben, sind von aussen nicht einsehbar. Die ethische Reflexion und die Beurteilung der Richtigkeit und Gerechtheit eines diagnostischen Verfahrens bleibt mit dem Begriff der Kunstlehre somit allenfalls Expertinnen und Experten der Sozialen Arbeit vorbehalten, die hierzu ihren Berufsethos beiziehen. Klientinnen und Klienten der Sozialen Arbeit bleibt nichts anderes übrig, als den Expertinnen und Experten zu vertrauen. Ein Vertrauen, das zumindest zu Beginn der Fallbearbeitung weitgehend blind erfolgen muss, um dann im Kontext eines Arbeitsbündnisses bestätigt und aufgebaut zu werden (vgl. Wenzel 2005:60f.). Der Wissensvorsprung der Professionellen gegenüber ihren Klientinnen und Klienten bleibt aber bestehen ein Umstand, in dem bereits Schütze in seiner Aufzählung potenzieller Fehlerquellen professionellen Handelns (1992:146ff.) die Gefahr sah, Klientinnen und Klienten zum passiven Objekt professioneller Tätigkeit zu deklassieren.3 Aus ethischer Sicht muss erläutert und begründet werden können, wie eine soziale Diagnose zu Stande kommt. Gerade hier geht es zentral darum, die eigene moralische Verfasstheit sowie diffuse gesellschaftliche Moralvorstellungen und Denkroutinen wenn immer möglich aussen vor zu lassen, um die Chancen der Betroffenen auf Inklusion in gesellschaftliche Systeme nicht zusätzlich zu beschneiden. Erst durch die Offenlegung der allgemeingültigen Maximen, auf denen die Diagnose in ihrer moralischen Qualität beruht, wird die soziale Diagnose der intersubjektiven ethischen Reflexion zugänglich. Alle Beteiligten müs3 Die sogenannte Objektformel besagt, das es die Würde des Menschen verbietet, »ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt« (Dürig 1991). Menschen als Objekte des (professionellen) Handelns zu behandeln, muss als Verletzung der Menschenwürde und damit als unmoralisch gewertet werden.

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