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• Feinziele: Vor dem weiteren Ausdifferenzieren von Grobzielen wird eine
Interventionsplanung entworfen ( Kap. 12.5). Darin lassen sich bald
Teilschritte erkennen, für deren Erreichen aus jedem Grobziel mehrere
operationalisierbare Feinziele formuliert werden sollen. Diese müssen in
direktem Bezug zu Grobzielen stehen, konkret, überschaubar, relevant,
realistisch sowie anhand benannter Indikatoren überprüfbar sein. An
dieser Stelle der Fallarbeit findet eine Verzahnung der beiden
Prozessschritte Ziele und Interventionsplanung statt.
Abb. 25: Hierarchisierung von Zielen
Dazu ein Beispiel aus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Fernziel
Die Jugendlichen sind in der Lage den U-12-Treff eigenständig
auszurichten, abwechslungsreich zu gestalten und die Kinder dabei gut
zu begleiten.
Drei Jugendliche interessieren sich für diese Aufgabe. In einem
gemeinsamen Prozess der Analyse arbeitet die Jugendarbeiterin mit den
Dreien Ressourcen, Anliegen und mögliche Probleme heraus; außerdem
tauscht sie sich fachlich mit ihrem Team aus, welches Wissen hier
hilfreich sein könnte. Sie formuliert die Grobziele für sich und erarbeitet
und vereinbart mit den drei Jugendlichen ebenfalls Grobziele.
Grobziele
• Grobziel 1 (Unterstützungsziel, UZ): Die Jugendarbeiterin kann Räume
und Angebote schaffen, in denen die Jugendlichen sich mit ihren Ideen
und Vorstellungen zum U-12-Treff auseinandersetzen können.
• Grobziel 2 (Unterstützungsziel, UZ): Die Jugendarbeiterin weiß, wie sie
den Jugendlichen Know-How zu Organisation und Durchführung von
Treffs auf eine ansprechende Art weitergeben kann.
• Grobziel 3 (Bildungsziel, BZ): Die Jugendlichen sind in der Lage den U12-Treff so zu planen, dass jede/r seine Zuständigkeit kennt und weiß,
was vorbereitend, währenddessen und nachbereitend die eigenen
Aufgaben sind.