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Sozialarbeiter oder für beide? Wenn wir vom übergeordneten Auftrag der
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Sozialen Arbeit ausgehen, wonach Unterstützungs- und
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Vernetzungsprozesse (intern und extern sowie im Herkunftssystem der
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Klientin) Bildungsprozesse von Klientinnen ermöglichen und unterstützen,
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ist es u. E. sinnvoll, im Bereich der Ziele eine ebensolche Unterscheidung
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vorzunehmen. Auf der Ebene der Klientinnen geht es entweder darum,
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Kompetenzen zu entwickeln oder diese möglichst lange Zeit zu bewahren.
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Auf dieser Ebene sprechen wir in diesem Lehrbuch deshalb von
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Bildungszielen, die sich Klientinnen selbst setzen oder die gemeinsam mit
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Professionellen erarbeitet werden und die Klienten als sinnvoll und wichtig
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für sich erachten und deshalb übernehmen. Bildungsziele können niemals
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verordnet werden, sondern erfordern die Partizipation der Klientinnen.
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Aufgabe der Professionellen ist es, den Erwerb von Kompetenzen zu
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ermöglichen. Deshalb sprechen wir im Rahmen des professionellen
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Unterstützungsprozesses (bzw. bei Minderjährigen im Rahmen des
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Erziehungsprozesses) von Unterstützungszielen für die Sozialarbeiterinnen,
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die den Bildungsprozess von Klienten ermöglichen. Unterstützungsziele
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sind formal betrachtet Bildungsziele für die Professionellen selbst. Beide
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Zielformen – Bildungsziele von Klienten und Unterstützungsziele von
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Professionellen – müssen in einem Zusammenhang stehen.
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Dazu ein Beispiel: Ein mögliches Bildungsziel könnte lauten:
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• ›Der Klient R. weiß, welche Freizeitaktivitäten ihm gefallen und gut
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tun.‹
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Ein darauf bezogenes Unterstützungsziel könnte lauten:
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• ›Die Professionellen wissen, wie sie Erfahrungsräume für R. schaffen
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können zum Erproben vielfältiger Aktivitäten.‹
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Kann eine Klientin nicht in den Zielformulierungsprozess einbezogen
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werden oder lässt sie sich im Moment nicht dazu motivieren, formulieren
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die Professionellen keine Bildungsziele, sondern ausschließlich
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Unterstützungsziele. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, diese
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Unterstützungsziele auch Klienten gegenüber zu kommunizieren (im Sinne
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von Transparenz und in Hinblick auf eine Arbeitsbeziehung in der Zukunft).
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Ein Beispiel für solche Unterstützungsziele (als Grobziele im
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Prozessschritt Zielsetzung):
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• ›Das Team ist in der Lage, die aktuelle Dynamik in der Gruppe der
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Jugendlichen und das ›widerständige‹ Verhalten der Klientin R. zu
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verstehen.‹
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• ›Der fallführenden Sozialpädagogin ist es gelungen, einen Zugang zu R.
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zu finden und sie für die gemeinsame Arbeit zu gewinnen.‹
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Eine ähnliche Unterscheidungslinie zwischen Zielen für die Klienten und für
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die Professionellen nehmen auch Heiner (2010) und von Spiegel (2013) vor
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(siehe oben, Kap. 11.1). Ihre Bezeichnungen ›Wirkungsziele‹ (Ebene
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Klienten) und ›Handlungs- oder Leistungsziele‹ (Ebene Professionelle)
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halten wir aber in ihren Feinheiten für weniger überzeugend als die
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