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kontinuierlicher Reflexion und eines ›Lernen Wollens am Fall‹ ein angemessener Umgang ist mit dem Strukturmerkmal der geringen Standardisierbarkeit des professionellen Handelns. Fehler zu machen, manchmal auch das eigene Scheitern festzustellen werden dann als Chance zu gemeinsamem Lernen begriffen. Dies allerdings setzt eine Kultur der Fehlerfreundlichkeit in der Organisation ebenso voraus wie Offenheit, Ehrlichkeit und Mut zu kritischem Hinschauen bei den Sozialarbeiterinnen. Müller (2012) hat dies in den ersten drei (der insgesamt sieben) ›Arbeitsregeln zur Evaluation‹ anschaulich zusammengefasst. • Evaluation heißt genaues und ehrliches Zugänglichmachen von empfindlichen Punkten. • Evaluation hat Voraussetzungen: Man muss sie sich leisten können! In einem Klima, in dem Angst und wechselseitige Bedrohung herrschen, ist Selbstevaluation unmöglich. Sie muss freiwillig sein und kann nicht erzwungen werden. Sie muss davor geschützt werden, missbraucht zu werden. Und sie erfordert etwas Zivilcourage. • Selbstevaluation heißt Herstellen von Rahmenbedingungen, die Offenheit und ungeschützte Kritik erleichtern (vgl. ebd.:163–166). Erst unter diesen Voraussetzungen kann Evaluation zu einer echten Möglichkeit gemeinsamen Lernens werden. Nicht nur für die Professionellen, sondern auch für Klienten kann diese Kultur der Fehlerfreundlichkeit sehr entlastend sein. Ein Beispiel: In einem Beratungsgespräch mit einer jungen Frau wird als Ziel ›Berufsfindung‹ formuliert. Eines der Feinziele lautet: ›Die Klientin hat Schnupperlehren in drei unterschiedlichen beruflichen Bereichen absolviert‹. Bereits nach einem halben Tag jedoch bricht die Klientin die erste Schnupperlehre ab und wagt auch keine weiteren Versuche mehr. Im nächsten Beratungsgespräch könnte dann festgestellt werden, dass die Klientin das Ziel nicht erreicht hat – was diese wahrscheinlich als Bestätigung ihres Ungenügens erleben würde. Wenn der Sozialarbeiter hingegen eingesteht, dass er zu wenig erkannt hat, wie Angst besetzt diese Aufgabe ›Schnupperlehre‹ für die Klientin ist (d. h. seine Diagnose fehlerhaft war), und man offensichtlich ein unsinniges Ziel formuliert habe, entlastet das die Klientin von Versagensgefühlen und eröffnet einen neuen Möglichkeitsraum. Auch die gemeinsame Evaluation mit Klienten hat Voraussetzungen. Ihr Gelingen hängt davon ab, ob Sozialpädagogen einen Raum und eine Atmosphäre schaffen und die Arbeitsbeziehung so gestalten können, dass Klienten – trotz struktureller Machtasymmetrie und in vielen Fällen bestehendem Abhängigkeitsverhältnis ( Kap. 3.2.4) – angstfrei ehrliche und auch kritische Rückmeldungen äußern können. Reflexionsgefäße und Dokumentation Im Handlungsdruck und in der Hektik professioneller Praxis scheint oftmals keinerlei Zeit übrig zu sein für Evaluation, für diesen scheinbaren Luxus des Innehaltens, der Selbstbetrachtung und des Aufzeichnens. Eine fallbezogene