2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/351.md

2.1 KiB
Raw Blame History

Perspektive der Eltern zu berücksichtigen (siehe Beiderwieten, Windaos u. Wolff 1990). In der Arbeit des ASD werden die beiden Pole Angebot und Eingriff besonders deutlich. Einerseits muss Sozialarbeit bestimmte gesellschaftliche Standards vertreten und kann Abweichungen davon nur bis zu einem bestimmten Grad tolerieren. Eine substanzielle Kindeswohlgefährdung wiegt immer schwerer als das Elternrecht und erfordert in der Terminologie von Lüssi „Interventionen“ kontrollierende und exekutive Maßnahmen, die sich zunächst am Schutz des Kindes und erst sekundär an der Hilfe für die Eltern orientieren. Diese sollte aber immer als solchen „Interventionen“ nachfolgende Option bedacht werden. Sie beginnt schon mit dem Versuch, der „Inobhutnahme“ (KJHG, §§ 42 u. 43) neben dem Schutz für das Kind auch einen auf die Eltern bezogenen Bedeutungsrahmen zu geben. Sie könnte definiert werden als Schutz für die Eltern in einer Krisensituation, in der sie den Überblick und die notwendige erzieherische Distanz verloren haben. Ein solches Reframing führt zu Hilfeangeboten für die Eltern, damit sie in künftigen Krisensituationen überlegter und zurückhaltender handeln können. Dieser Prozess kann mit einer professionell unterstützten Rückkehr des Kindes in seine Familie abgeschlossen werden. So kann jeder Eingriff auch eine Hilfe beinhalten. Umgekehrt wird jedes Angebot für die Familie auch mit der kontrollierenden Frage verbunden sein, ob das Kindeswohl allein durch stützende Maßnahmen gesichert werden kann. Bei jeder Maßnahme des ASD müssen die beiden Pole der Doppelstruktur von Angebot und Eingriff zusammen gedacht werden, auch wenn jeweils der eine von beiden im Zentrum der Aufmerksamkeit steht. Hier kann nur von Fall zu Fall und Situation zu Situation entschieden werden; die entsprechenden Gratwanderungen sind nicht durch allgemeine Handlungsanweisungen zu verhindern, und das Risiko einer falschen Entscheidung ist prinzipiell immer gegeben. Wichtig ist vor allem die Transparenz für die Adressatinnen Sozialer Arbeit: Sie müssen wissen, dass beides zur Sozialarbeit gehört wie auch das Dritte, das „gemeinsame Handeln“ (Müller