2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/326.md

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des Hilfeplans werden Aufträge an das professionelle Unterstützungssystem und seine verschiedenen Teilsysteme formuliert, die idealiter eine Integration der verbalisierten Aufträge aller Auftraggeberinnen darstellen. Der Prozess der Auftragsklärung ist mühsam, denn es müssen innerhalb des Unterstützungssystems neben den offenen auch die heimlichen Aufträge herausgearbeitet und im Hinblick auf ihre Nützlichkeit für die Zielereichung diskutiert werden. Aufträge können verbal oder nonverbal kommuniziert werden, sie können paradox oder eindeutig, angemessen oder illusionär, komplex oder einfach sein. Die primären Auftraggeberinnen können formelle Mitglieder des Unterstützungssystems sein oder verdeckt im Hintergrund agieren, sich als Autoritäten oder ratlose Ratsuchende definieren, macht-, konkurrenz- oder konsensorientiert kommunizieren. Aufträge repräsentieren eine lineare oder zirkuläre Sicht der Realität. Als kommunikative Akte enthalten sie die vier Funktionen einer Botschaft, also Inhalts-, Beziehungs-, Appell und Selbstoffenbarungsfunktion (vgl. 2.4.3.2.2.1). Diese Unterscheidung kann die Sozialarbeiterin zurate ziehen, um sich nicht in einem Auftrags-Double-bind zu verfangen. Der Prozess der Auftragsklärung dient dazu, Aufträge eindeutig, deutlich, system- bzw. settingspezifisch, für alle akzeptabel, realisierbar und überprüfbar zu formulieren bzw. das Nichtvorhandensein eines Auftrages festzustellen. Nach von Schlippe und Schweitzer lauten die systemisch-zirkulären Grundfragen der Auftragsklärung: „Wer will was?“, „Von wem?“, „Ab wann?“, „Bis wann?“, „Wie viel?“, „Wozu?“, „Mit wem?“; nützlich sind auch die Umkehrungen dieser Fragen: „Wer will nichts?“, „Was nicht?“, „Von wem nicht?“, „Wann nicht mehr?“, „Wozu nicht?“ (von Schlippe u. Schweitzer 1996, S. 148). Eine sorgfältige Auftragsklärung verhindert viele Reibungsverluste in der Arbeit.