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emotionalen Wert. Komplementär dazu wurde durch die Etablierung der Institution Kindheit der Anspruch von Kindern auf liebevolle Fürsorge anerkannt und gefördert (Ariès 1975). So entstand eine wechselseitige Identifikationsbeziehung zwischen Eltern und Kindern: Die Kinder wurden zu einem emotionalen Teil der Eltern und umgekehrt. Das macht die Grenzziehung zwischen ihnen schwierig. In der patriarchalisch strukturierten bürgerlichen Familie kam die Funktion der Distanzierung und Grenzziehung dem Gesetz und Ordnung repräsentierenden Vater zu. Hier hatte die „schwarze Pädagogik“ (Rutschky 1977) ihren Ort, das gewalttätige Gegenstück zum Idealbild der liebevollen Kleinfamilie. Mit dem Zerfall der auf den Vater als Ordnungsmacht zentrierten hierarchischen Organisation wird die Grenzziehung ein Thema für beide Elternteile. Heute gibt es nur noch wenige Rituale und selbstverständliche Regeln für diese Grenzziehung. Sie muss immer wieder neu zwischen Eltern und Kindern ausgehandelt werden. Gelingt dies nicht in einem auf „positiver Gegenseitigkeit“ gegründeten Dialog (Stierlin 1972), sind Konflikte und Störungen wahrscheinlich. Dass in vielen „Diagnosen“ für problematische Familiensysteme die Grenzen als „zu diffus“ oder „zu starr“ eingeschätzt werden, unterstreicht diesen sozialen und psychischen Wandel. In einer interaktiven Verschränkung mit der Entwicklung von Kindheit entstand auch das heute gültige Liebesparadigma als idealisierte Norm für die Paarbeziehung der Eltern. Diese war frührer vor allem instrumentell ausgerichtet, und es bestand kaum die Möglichkeit einer Ehe der eigenen Wahl (Ariès 1975). Soziale Systeme wie Familie oder Schule sind gesellschaftliche Institutionen, die Kontinuität und Veränderung der Gesellschaft gewährleisten sollen. Die Familie soll die dazu nötige Vergesellschaftung der nächsten Generation sichern. Neben einem am Kindeswohl orientierten Erziehungskontext soll sie den Erwachsenen eine