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Hinsichtlich der Familienpolitik sind strukturelle Veränderungen notwendig, um die Familien im ersten und zweiten Einkommenssegment bei ihrer Sozialisationsfunktion auch finanziell zu unterstützen. Der bisherige Familienlastenausgleich reicht nicht aus. Die Mehrwertsteuer z. B. trifft Familienhaushalte relativ mehr als Einund Zweipersonenhaushalte. Hier könnte eine Mehrwertsteuerrückzahlung für Familien durch das Finanzamt oder ein entsprechend erhöhtes, auch den Sozialhilfeempfängerinnen voll zustehendes Kindergeld Abhilfe schaffen. Eltern minderjähriger und damit von ihnen zu unterhaltender Kinder zahlen prozentual nicht weniger Rentenbeiträge als gut verdienende Einzelpersonen oder zusammenlebende Paare, obwohl sie durch ihre materielle Kinderversorgung die Renten der zukünftigen Ruheständlerinnen sichern. In der Logik unseres auf einer mehrgenerationalen kollektiven Solidarität beruhenden Rentensystems wäre hier eine an die Anzahl der Kinder gekoppelte Reduktionen der monatlichen Rentenbeitragszahlung sinnvoll. Sie könnte ab einer bestimmten Kinderzahl in eine vollständige Befreiung übergehen. Parallel dazu müssten die Rentenbeiträge kinderloser Einzelpersonen und Paare steigen. Auch die Kostenseite des familiären Alltags muss überprüft werden: öffentliche Verkehrsmittel sind für Familien zu teuer; ausreichenden Wohnraum können sich nur einkommensstarke Familien leisten; die Zahl der beiden Eltern bzw. dem allein erziehenden Elternteil eine Erwerbsarbeit ermöglichenden Ganztageseinrichtungen für Kinder reicht nicht aus; die Förderung leistungsschwacher und sozial auffälliger Kinder in den Schule kann aufgrund großer Klassen und einer zu wenig ausgebauten Schulsozialarbeit nicht das leisten, was aufgrund vorhandener pädagogischer bzw. sozialpädagogischer Konzepte möglich wäre;