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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 272 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

Gisal Wnuk-Gette, Werner P. E. Wnuk und Gerlinde Fischer

In der Regel soll ein Elternteil einen Tag pro Woche in der Elternschule »Dienst tun«; dieser bezieht sich auf Aktivitäten im hauswirtschaftlichen Bereich, die Hausaufgabenbetreuung und die Freizeitgestaltung. Durch die Einbeziehung der Eltern in der Elternschule (und das Betreute Jugendwohnen) setzen wir ausdrücklich auf die Selbstorganisationskräfte der Familiensysteme. Folgende Ziele haben wir speziell für die Systemische Elternschule formuliert:

• Kinder und Eltern sollen befähigt werden, so miteinander zu leben, dass eine Fremdplatzierung vermieden werden kann.

• Sie sollen dazu aktiviert werden, ihre Ressourcen in gemeinsamen alltagsähnlichen Situationen zu erfahren, wahrzunehmen und konstruktiver als bisher zu nutzen. • Eltern und Kinder sollen diese Erfahrungen in einem professionell strukturierten sozialen Rahmen machen, der in sich die Möglichkeit enthält, diese Erfahrungen in ihrem nicht professionell strukturierten Alltag umzusetzen. • Die Teilnahme an der Elternschule soll für Eltern und Kinder neue persönliche Kontakte und Beziehungsmöglichkeiten jenseits der eigenen Familie schaffen. • Die Mesosysteme, in denen die Familien agieren, z. B. Familie + Schule oder Familie + Kindergarten (s. hierzu Ritscher 2002a) sollen professionell unterstützt werden.

Entscheidend aber ist das über die systemische Theorie begründbare Ziel, dass alle Beteiligten Verantwortung für ihre Beiträge zu einer gelungenen oder misslungenen Kommunikation im System übernehmen und für den zweiten Fall bereit sind, mit professioneller Hilfe andere Verhaltensoptionen auszuprobieren. Die Aufnahme in die Systemische Elternschule erfolgt auf Vorschlag der mit der betreffenden Familie zusammenarbeitenden Beraterinnen oder der zuständigen ASD-Kollegin, nachdem sich die Familie damit einverstanden erklärt hat. In einer Projektsitzung fällt dann die endgültige Entscheidung nach einer nochmaligen Einschätzung der familiären Lebenssituation. Jede Elternschule ist an vier Nachmittagen von 12.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Sie wird geleitet von einer Sozialpädagogin mit systemischer Weiterbildung und einer weiteren Fachkraft, die in Teilzeit arbeitet, aber nicht unbedingt über eine systemische Weiterbildung verfügt. Für spezielle Aufgaben, z. B. die Ar272