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Raw Blame History

WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 180 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

Horst E. Bertsch und Herbert Böing

  1. Die Praxis der stationären Jugendhilfe 2.1 Zum Kontext unserer Jugendhilfeeinrichtung Geschichtlich betrachtet, besteht die Einrichtung seit 1854, als Stiftung des Bischofs Josef von Lipp »Kinderrettungsanstalt« genannt. Die pädagogische Leitung und Verantwortung hatten bis 1976 die »Obermarchtaler Schwestern«. Von 1938 bis 1944 wurden alle Sintiund Roma-Kinder aus Baden und Württemberg in die St. Josefspflege eingewiesen; 1944 wurden 39 von ihnen nach Auschwitz deportiert es überlebten nur vier. Heute führt ein Team, gebildet vom pädagogischen Gesamtleiter, der Fachbereichsleitung, Schulleitung und Verwaltungsleitung, diese aus stationären, teilstationären, ambulanten und schulischen Angeboten bestehende Einrichtung. Ihr Träger ist immer noch die von Bischof von Lipp gegründete eigenständige katholische Stiftung. Seit den 1980er-Jahren arbeiten in der Einrichtung neben Erziehern und Sozialpädagogen auch Fachdienstmitarbeiterinnen, Psychologinnen, Heilpädagoginnen, Pädagoginnen und ein Konsiliararzt. Ihre Aufgabenschwerpunkte verlagerten sich mit der Zeit von Begleitung der Erzieherinnenteams und der Langzeiteinzeltherapie für Kinder und Jugendliche hin zu Supervision, Organisationsberatung, Fortbildung, Projektarbeit und im Einzelfall angefragten Hilfen für die Mitarbeiterinnen und die Kinder und Jugendlichen. Dabei wurden schon früh systemische Konzepte berücksichtigt. Aktuell betreut und begleitet die Einrichtung vollstationär rund 60, teilstationär, ambulant und in Sonderformen weitere 45 Kinder und Jugendliche. Zur Einrichtung gehört seit langem eine nach dem Stifter benannte Bischof-von-Lipp-Schule für Erziehungshilfe, die auch Außenklassen an einigen Regelschulen der Region anbietet. 2.2 Systemische Perspektiven in der stationären Jugendhilfe 2.2.1 Rechtsverwirklichung durch die systemische Arbeit Soziale Arbeit in Jugendhilfeeinrichtungen umfasst heute meist den Großteil der Hilfepalette des im SGB VIII (KJHG) beschriebenen Repertoires in unterschiedlichen, fallorientierten Ensembles. Die Hilfen sind im Gesetzestext so definiert, dass sie das Herkunftssystem berücksichtigen und eine Rückführung als erste Option anbieten müssen. Erst wenn dies nicht möglich ist, sollen Alternativen erarbeitet werden. In der Praxis stößt die Umsetzung dieses Auftrages wegen institutioneller Veränderungsresistenz und der beruflichen Sozialisation 180