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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 130 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Peter Ahrens, Eyke Baum, Monika Gessner, Annette Heyd, Elke Looft und Heike Richter
jungen Menschen förderlich sind. Ziel ist die Aktivierung oder Stärkung der Selbstkräfte der Betroffenen und ihres sozialen Netzes. 3.4 Prävention und Niedrigschwelligkeit Kinder- und Jugendhilfe soll bereits im Vorfeld von einschneidenden Maßnahmen tätig werden. Präventive Arbeit soll allgemeine Lebenskompetenzen fördern und Lebensräume verbessern. Beeinträchtigende Entwicklungen sollen frühzeitig erkannt und möglichst verhindert werden. Sozialpolitische und kommunalpolitische Aktivitäten gehören ebenso zur präventiven Arbeit wie Beratung und Aufklärung der jungen Menschen und ihrer Familien über ihre Rechte und die Hilfemöglichkeiten im Sinne des KJHG – Möglichkeiten der Hilfe zur Erschließung und Aktivierung von persönlichen und sozialräumlichen Ressourcen ebenso wie Möglichkeiten der vorbeugenden Hilfe in Situationen, die erfahrungsgemäß belastend sind und sich zu Krisen entwickeln können. Ein niedrigschwelliger Zugang zu den Hilfeangeboten, z. B. gute Erreichbarkeit, Freundlichkeit im Umgang, Zügigkeit in der Bearbeitung einer Anfrage und Balance zwischen Begleitung im Alltag und Kommstruktur, muss gewährleistet sein. Ebenso muss sichergestellt sein, dass die Angebote situationsbezogen sind. Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, z. B. Schulen, Vereinen, anderen psychosozialen Einrichtungen etc., erhöhen die Möglichkeit, präventiv tätig zu werden, und damit die Wirksamkeit der Angebote. 3.5 Partizipation und Partnerschaftlichkeit Die zentrale Forderung nach Mitbestimmung und Mitbeteiligung der Leistungsberechtigten ist im KJHG festgeschrieben. Partizipation der Betroffenen in allen Angebotsformen ist uns ein Anliegen. Wir sehen die Hilfe Suchenden als Partnerinnen. Sie sind die Expertinnen für ihre Lebenssituation. Partizipation gestaltet sich in den verschiedenen Arbeitsbereichen unterschiedlich. Die jungen Menschen werden insbesondere am fortlaufenden Prozess der Hilfeplanung und an Hilfeplangesprächen beteiligt. Sie werden in die Entscheidungsfindung und in die Gestaltung der Strukturen einbezogen. Ziel ist, wenn möglich, Konsens zwischen allen Beteiligten herzustellen. Die Rechtsposition der Betroffenen muss in der Praxis deutlich werden. Die Bereitschaft und Zustimmung von Betroffenen ist eine unabdingbare Voraussetzung 130