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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 87 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

  1. Der Erstkontakt mit Klienten und Klientinnen im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe

• Wie bewerte ich das, was mir über die Familie mitgeteilt wird (in der Regel in sehr abfälliger Form, was die Rolle der Eltern betrifft)? Habe ich es mit kriminellem Verhalten zu tun? Sind die Eltern zu bestrafen? Sind sie als unmoralisch abzuwerten? Oder erfahre ich von einer Familie, deren Ressourcen begrenzt sind und die damit überfordert ist, ein gedeihliches und förderliches familiäres Zusammenleben zu gestalten? Die mit der Bewältigung ihrer so genannten Erziehungsaufgaben an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gestoßen ist? Die über die Symptome ihrer Kinder auf ihre Not hinweist und Hilfe sucht?

Alle Fragen und alle entsprechenden Antworten sind berechtigt. Aus der jeweiligen Perspektive entsprechender öffentlicher Aufgaben (z. B. Rechtsprechung bei strafbaren Handlungen) sind Fragen betreffend die Strafebene auch am richtigen Platz. Und die moralische Beurteilung z. B. in den Medien kann durchaus einen aufrüttelnden Charakter haben. Für einen Ansatz der Hilfe erweisen sie sich jedoch als unterschiedlich förderlich.

• Beurteile ich den Akt der Fremdmeldung negativ, habe ich wenig Möglichkeiten, die Hinweise als Brücke der Hilfe zu nutzen. Würdige ich aber diesen Akt als verantwortungsbewusste Tat, eröffnen sich mir Möglichkeiten, den Zugang zur betroffenen Familie angemessener zu gestalten (s. Kron-Klees 1994, 1996, 2001). • Würde ich darin, dass Kinder belastende Symptome zeigen, den Anlass sehen, die Kinder gegen ihre Eltern in Schutz nehmen zu wollen, würde ich negieren, dass jedes Verhalten von Kindern in seinem familiären Zusammenhang Sinn stiftend ist (s. Kron-Klees 1994).

Ich sehe in den Symptomen eines Kindes Botschaften auf zwei Ebenen (s. auch Kron-Klees 1994). Einerseits beinhalten sie die Aussage, dass die Familie des Kindes Schwierigkeiten beim Lösen der Aufgaben des Zusammenlebens hat. Diese Aussage sehe ich unterschwellig verbunden mit dem Bekenntnis, dass das Kind seine Eltern liebt und bereit ist, seinen Beitrag für die Lösung der Aufgaben des Zusammenlebens zu leisten, auch wenn dies auf seine Kosten geht. Die zweite Ebene der Botschaft verstehe ich in der Weise als Appell an Möglichkeiten der Hilfe, durch die seine Familie bessere, d. h. nicht auf seine Kosten gehende Lösungen für die Bewältigung der Aufgaben im familiären Zusammenleben finden möge. Dazu gehört für mich die Bitte, die Familie zu erhalten. 87