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Die Verflechtungen von Trauma und Schuld
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send, dass der Zustand vor dem Unfall als solcher nicht mehr rekonstruiert werden
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und Ausgleich lediglich symbolisch erfolgen kann (Müller-Fahrenholz 1996). Die
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Begleitung der symbolischen Form der Wiedergutmachung oder Entschädigung ist
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ein zentrales Aufgabenfeld der Trauma- und Notfallpädagogik. Gemeinsam mit
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den Jugendlichen kann hierbei herausgefunden werden, wie dies gelingen kann.
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Gelingt es Jugendlichen, das Geschehene in die eigene Biografie zu integrieren, stellen sie sich mitunter als Expert*innen für andere zur Verfügung.
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Die Bewältigung des interpersonellen Konflikts zwischen den Verursachenden
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und Opfern bzw. Angehörigen ist zentral und sollte professionell begleitet werden.
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Das positive Entgegenkommen der Geschädigten entlastet die (Mit-)Verursachenden und kann zur Reduktion des Schuldgefühls beitragen, muss aber entsprechend vorbereitet werden. Andreatta (2015, S. 285–301) skizziert hierzu für die
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Akut- und Krisenintervention ein Modell der Konfliktregelung zwischen Verursacher*in(nen) und Opfer(n), das drei zu klärende Aspekte beinhaltet: 1) die Form
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der Konfrontation (direkt vs. indirekt), 2) die jeweilige Motivation und 3) die Ziele eines Treffens. Motivation und Ziele der Konfliktparteien können dabei sehr
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unterschiedlich sein und sollten im individuellen Fall betrachtet und abgewogen
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werden. Werden die Gesten der (Mit-)Verursachenden angenommen und ihnen
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Angebote zur Vergebung entgegengebracht, fördert dies die weitere Entwicklung.
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Dies sollte allerdings nicht als einziges Kriterium für eine bestmögliche Verarbeitung gelten. Denn abschließend sei nochmals betont – und dies wird in der traumapädagogischen Begleitung mitunter auch adressiert an die Verursachenden zu
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wiederholen sein –, dass von Verantwortung und insbesondere von Schuld nur
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gesprochen werden kann, wenn eine Wahlmöglichkeit für die schuldig gewordene
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Person bestanden hat. So beinhalten die Bewertungskriterien für Schuld die
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Kenntnis, das Wollen und die Fahrlässigkeit einer unethischen Handlung. Die Absicht einer Handlung stellt für die Zuschreibung von Schuld ein entscheidendes
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Kriterium dar (Anscombe 1976). Grundsätzlich trägt der Abschluss der juristischen Verfahren maßgeblich zur Entlastung der Jugendlichen bei. Die erste Konfrontation mit Polizei und Staatsanwaltschaft wirkt sich extrem verunsichernd auf
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die Jugendlichen aus, die sich vor der möglicherweise auf sie zukommenden Strafe fürchten. Die juristischen Verfahren, die sich teilweise über lange Zeiträume
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erstrecken, erschweren den positiven Abschluss mit dem Erlebten und beeinträchtigen die erfolgreiche Integration des Ereignisses (Ederer/Andreatta 2016).
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5. Jugend und »schuldhaftes« Handeln
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Im traumapädagogischen Kontext zeigt sich tagtäglich, dass das Erleben von Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung deutliche Spuren in der weiteren Biografie
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hinterlässt. Negative Folgen sind – sofern nicht heilsame Beziehungserfahrungen,
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Resilienzfaktoren und supportive wie korrektive Erfahrungen zu einem günstige-
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