2026-001/documents/handbuch-traumapaedagogik/pages/401.md

32 lines
3.0 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

Die Verflechtungen von Trauma und Schuld
send, dass der Zustand vor dem Unfall als solcher nicht mehr rekonstruiert werden
und Ausgleich lediglich symbolisch erfolgen kann (Müller-Fahrenholz 1996). Die
Begleitung der symbolischen Form der Wiedergutmachung oder Entschädigung ist
ein zentrales Aufgabenfeld der Trauma- und Notfallpädagogik. Gemeinsam mit
den Jugendlichen kann hierbei herausgefunden werden, wie dies gelingen kann.
Gelingt es Jugendlichen, das Geschehene in die eigene Biografie zu integrieren, stellen sie sich mitunter als Expert*innen für andere zur Verfügung.
Die Bewältigung des interpersonellen Konflikts zwischen den Verursachenden
und Opfern bzw. Angehörigen ist zentral und sollte professionell begleitet werden.
Das positive Entgegenkommen der Geschädigten entlastet die (Mit-)Verursachenden und kann zur Reduktion des Schuldgefühls beitragen, muss aber entsprechend vorbereitet werden. Andreatta (2015, S. 285301) skizziert hierzu für die
Akut- und Krisenintervention ein Modell der Konfliktregelung zwischen Verursacher*in(nen) und Opfer(n), das drei zu klärende Aspekte beinhaltet: 1) die Form
der Konfrontation (direkt vs. indirekt), 2) die jeweilige Motivation und 3) die Ziele eines Treffens. Motivation und Ziele der Konfliktparteien können dabei sehr
unterschiedlich sein und sollten im individuellen Fall betrachtet und abgewogen
werden. Werden die Gesten der (Mit-)Verursachenden angenommen und ihnen
Angebote zur Vergebung entgegengebracht, fördert dies die weitere Entwicklung.
Dies sollte allerdings nicht als einziges Kriterium für eine bestmögliche Verarbeitung gelten. Denn abschließend sei nochmals betont und dies wird in der traumapädagogischen Begleitung mitunter auch adressiert an die Verursachenden zu
wiederholen sein , dass von Verantwortung und insbesondere von Schuld nur
gesprochen werden kann, wenn eine Wahlmöglichkeit für die schuldig gewordene
Person bestanden hat. So beinhalten die Bewertungskriterien für Schuld die
Kenntnis, das Wollen und die Fahrlässigkeit einer unethischen Handlung. Die Absicht einer Handlung stellt für die Zuschreibung von Schuld ein entscheidendes
Kriterium dar (Anscombe 1976). Grundsätzlich trägt der Abschluss der juristischen Verfahren maßgeblich zur Entlastung der Jugendlichen bei. Die erste Konfrontation mit Polizei und Staatsanwaltschaft wirkt sich extrem verunsichernd auf
die Jugendlichen aus, die sich vor der möglicherweise auf sie zukommenden Strafe fürchten. Die juristischen Verfahren, die sich teilweise über lange Zeiträume
erstrecken, erschweren den positiven Abschluss mit dem Erlebten und beeinträchtigen die erfolgreiche Integration des Ereignisses (Ederer/Andreatta 2016).
5. Jugend und »schuldhaftes« Handeln
Im traumapädagogischen Kontext zeigt sich tagtäglich, dass das Erleben von Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung deutliche Spuren in der weiteren Biografie
hinterlässt. Negative Folgen sind sofern nicht heilsame Beziehungserfahrungen,
Resilienzfaktoren und supportive wie korrektive Erfahrungen zu einem günstige-
401