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390
Die unheilvolle Verflechtung von Trauma und Schuld
lung im Ödipuskomplex angesiedelt. Doch trotz dieser allgemeinen, für die psychoanalytische Theorie geltenden Grundlegung des Schuldgefühls, sei festgehalten, dass
die Entstehung und Entwicklung von Schuldbewusstsein und Schuldgefühl innerhalb der Psychoanalyse durchaus kontroversiell sind. Dies hängt u. a. mit der Frage
um das Verhältnis zwischen »realer« (juristischer) Schuld und dem Schuld»gefühl«,
aber auch dem Schuldbewusstsein, Gewissen und Verantwortungsgefühl zusammen
(Haesler 2010). Traditionellerweise sind die Beschreibungen zum Schuldgefühl aus
einer Perspektive der Psychoanalyse nicht vordergründig an strafrechtlicher Schuld
orientiert (was ihr auch einiges an Kritik eingebracht hat, z. B. Stein 1978). Dieser
Schuld(gefühls-)begriff bezieht sich eigentlich auf »bloß virtuelle Schuldphänomene« (Haesler 2010, S. 41) und erklärt schon gar nicht wie häufig in der Traumapädagogik vorkommend die Übernahme von Schuld der Täter*innen.
Haesler (2010) umschreibt Schuldgefühl als »real begründete und/oder fantasierte Angst vor den Folgen realen und/oder fantasierten Denkens, Handelns und
Seins, die in das innerseelische Erleben und in die zwischenmenschliche Begegnung eindringt […]« (Haesler 2010, S. 54). Somit betont er v. a., dass Schuld Angst
bedeutet. In der psychodynamischen Formulierung von Haesler wird nicht in eine
reale oder nur fantasierte Basis des Schuldgefühls unterschieden, da das Individuum in seinem Gefühl sich nicht danach ausrichtet. Letztlich können Schuldgefühle nur entstehen, wenn eigenes Handeln reflektiert und negativ bewertet wird, und
diese Fähigkeit wird ontogenetisch betrachtet erst entwickelt (Hubbertz 1992).
Schuldgefühle entstehen, wenn Menschen ihre eigenen Handlungen als grenzoder normverletzend erkennen und entsprechend bewerten, wobei die Rolle der
Absicht (Intention) konstituierend für Handlung ist (Nida-Rümelin 2011). Bereits
hier wird sich unschwer erkennen lassen, dass es einiger Differenzierung zwischen
realer Schuld und dem Schuldigfühlen bedarf. Dies erfordert jedoch einen kognitiven Reifegrad, den Kinder erst noch entwickeln.
Neben diesen kognitiven Voraussetzungen, wie sie im Übrigen auch in der Entwicklung der Moral (Kohlberg 1996) wichtig sind, spielen soziale Einflüsse wie
beispielsweise die Beziehung zu Gleichaltrigen eine zentrale Rolle. Das moralische
Urteil wird mit der sozialen Umwelt unter der Berücksichtigung eines Verständnisses von Konzepten wie Recht, Unrecht und Fairness sowie sozialen Konventionen, d. h. Regeln einer sozialen Gemeinschaft, und eigener Identität ausverhandelt
(Siegler et al. 2021, S. 579). Die Entwicklung von Perspektivenübernahme und
Empathie findet im Rahmen des emotionalen Reifungsprozesses statt, wobei Empathiefähigkeit, aber auch das Vermeiden von empathischem Einfühlen, sich
maßgeblich auf die Entwicklung von Schuldgefühlen und die Übernahme von
Verantwortung auswirken. Schuld, Scham und Angriffe auf den Selbstwert, alles
Aspekte die durch einschneidende Lebensereignisse und Traumatisierungen maßgeblich beeinflusst sind, werden für die weitere Entwicklung der Identität, der Rollenidentifikation und des moralischen Verständnisses Auswirkungen haben.