2026-001/documents/einfuehrung-sozialisationstheorie/pages/458.md

1.9 KiB

Der Begriff der Diversität ist also auch in der intersektionalen Perspektive auf unterschiedliche Differenzierungslinien ausgerichtet, die mit körperlichen Merkmalen oder Beeinträchtigungen (Alter, Geschlecht, Aussehen) als den sogenannten »askriptiven« (zugeschriebenen und als unveränderlich geltenden) Merkmalen sowie mit Gruppenzugehörigkeiten und Mentalitäten verbunden werden, die als »deskriptiv« und damit als veränderlich gelten. Formen ethnischer Stigmatisierung können dabei auf beide Differenzlinien zurück gehen. Hinweise hierauf ergeben sich aus zahlreichen Untersuchungen, deren Erkenntnisse international diskutiert werden, und die für Zugangsbarrieren und Diskriminierungsmuster im Bildungs- und Gesundheitsbereich bereits gut aufbereitet sind. Bezüglich solcher Unterschiede, die mit ethnischen Ungleichheiten assoziiert sind (etwa die Benachteiligung im Bildungssektor), muss aber genau geprüft werden, wie weit ein eigenständiger ethnischer Faktor als der reale Wirkfaktor angesehen werden kann. In den meisten Fällen sind es das ökonomische und soziale Profil einer Gruppe, das die ethnischen Besonderheiten immer noch zu überragen scheint, wie Detailstudien aufzeigen können. Das heißt, dass eigentlich der soziale Status und die Ressourcenverfügbarkeit Formen der Benachteiligung bedingen und nicht die ethnische Zugehörigkeit. In der Tat weisen viele Beispiele darauf hin, dass zum Beispiel schlechtere Leistungen in der Schule nicht immer einen Zusammenhang mit dem Zuwanderungsstatus aufweisen. Wenn Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund mit Gleichaltrigen verglichen werden, die keinen Migrationshintergrund haben, aber das gleiche Sozialprofil (zum Beispiel der gleiche Bildungs- und Berufsabschluss der Eltern), dann fallen die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nicht mehr auf. Ihr Migrationshintergrund als Determinante für schulische