1.7 KiB
Praktiken nicht vertraute Bildungs- oder Besitzbürgerin statt dem Plastikgäbelchen »richtiges Besteck« verlangt, sich nicht ordentlich »hinfletzt«, »Konversation betreiben« will und schließlich »um die Rechnung bittet«, ist er höchstens dem versteckten Hohn der an diesem sozialen Ort »Arrivierten« (also der typischen ImbissBesucherinnen) ausgesetzt. Das kümmert sie kaum, solange sie auf die Anerkennung der dort Ansässigen oder etwaige Vergünstigungen und Hilfeleistungen nicht angewiesen ist – was als die Regel angenommen werden darf. Umgekehrt hingegen wird das Mahl im ausgewiesenen Gourmetrestaurant zur sozialen Reifeprüfung. Wer dort isst, ist etwas, will etwas werden oder erhalten. Das Zusammentreffen an »exklusiven« sozialen Orten wird für die Unterprivilegierten zu einer unbewältigbaren Herausforderung. Ihr fehlendes ökonomisches Kapital schließt sie regelmäßig von den kulturell legitimierten Praktiken aus. Verschlägt es sie doch einmal dorthin, eliminieren sie sich auch noch selbst in den gesellschaftlichen Distinktionskämpfen. Sie sind »ungalant«, »unschick« und »unbeholfen« (haben »keine Manieren«, reichen etwa dem Ober den zu vollständig geleerten Teller), verhalten sich demütig gegenüber den Gastgeberinnen (die vielleicht potenzieller Arbeitgeber*innen sind) und dokumentieren damit ihr Ausgeschlossensein von den Sphären der Macht, die deren Einübung von Kindesbeinen an zur Einschlussbedingung machen. Der spielerische Umgang mit den gesellschaftlichen Mindestanforderungen des guten Benehmens kennzeichnet den distinguierten Geschmack einer gehobenen sozialen Schicht, das Bemühte zeigt zumindest noch den guten Willen der Mittelschichten, die Angehörigen aus benachteiligten Gruppen meiden diese Orte.