2026-001/documents/einfuehrung-sozialisationstheorie/pages/232.md

1.9 KiB

Es ist kein Zufall, dass der schon erwähnte Albert Bandura selbst dem Agency-Begriff in seinem Spätwerk eine entscheidende Prägung gegeben hat. Bandura (hierzu u. a. auch Bandura 1989, 2006 und 2017) bezeichnet Agency »als Fähigkeit des Individuums, das eigene Verhalten zu steuern: Die Fähigkeit, Kontrolle über die eigenen Denkprozesse, die Motivation und das Handlungsvermögen auszuüben, ist eine ausgeprägte menschliche Eigenschaft. Da Urteile und Handlungen teilweise selbstbestimmt sind, können Menschen durch eigene Anstrengung Veränderungen sich selbst und die soziale Situation, in die sie eingebettet sind, verändern.« (Bandura 1989, S. 1175; eigene Übersetzung) Nach Bandura ist für die Ausprägung eines spezifischen Handlungsvermögens nichts wichtiger als Überzeugungen, die die eigene Handlungsfähigkeit betreffen. Diese Überlegungen, die an das Konzept der Selbstwirksamkeit anschließen, heben kognitive, motivationale und affektive (Gefühle, wie z. B. Ängstlichkeit) Aspekte hervor, die die Selbsteinschätzung regulieren. In späteren Publikationen werden auch noch die kognitiven »Begleitumstände« hervorgehoben. Agency ist verbunden mit der Zielgerichtetheit (Intentionalität) des eigenen Handelns, der Fähigkeit, voraus zu denken, die eigene Handlungsmotivation zu regulieren und Handlungsvollzüge zu revidieren (Bandura 2006). Für Bandura ist moralische Handlungsfähigkeit (»moral agency«) ein Beispiel für die soziale Kontextualisierung des allgemeinen Agency-Konzeptes. Moralische Handlungsfähigkeit ist ausgerichtet an den gesellschaftlichen Normen für ein moralisch »richtiges« oder »falsches« Verhalten, wobei diese Normen in die individuellen Ausprägungen kognitiver, motivationaler und affektiver Agency übersetzt werden. Agency ist damit bereits für Bandura ein Phänomen, das mit der kulturellen Evolution des Menschen einhergeht. Das individuelle