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Bildung ermöglicht ein reflektiertes Verhältnis des Menschen zu sich selbst, sie schützt ihn dadurch gegen soziale und kulturelle Funktionalisierung und sichert somit seine Individualität. Bildung im Sinne von »gebildet sein« beschreibt in diesem Verständnis eine normative (also gewollte) Zielsetzung des Sozialisationsprozesses. Ein Fehler kündigt sich aber an, wenn man den Begriff Bildung so versteht, wie er in der heutigen Debatte über den schulischen Kompetenzerwerb dominiert. Hiernach ist Bildung die reine Anhäufung von Wissensbeständen, die entweder theoretisch oder anwendungsorientiert ausgerichtet sind und nicht immer die Eigenständigkeit des Individuums fördern sollen, sondern seine optimale Einpassung. In dieser Hinsicht ist der neuere Bildungsbegriff eher funktionalistisch ausgerichtet, Bildung ist nicht Selbstzweck, sondern Bestandteil und Funktion des reibungslosen Integrierens in gesellschaftliche Formen der Leistungs- und Arbeitsorientierung. Der Pädagoge Armin Bernhard (2018) zeigt anschaulich, wie die Herausformung des Bildungsbegriffs historisch eingebettet ist: Zuerst ist er in Renaissance und Humanismus (14. und 15. Jahrhundert) ein Kampfbegriff gegen religiöse Mystik, dann Bestandteil der bürgerlichen Befreiungsbewegungen gegen den Feudalismus. Erst in jüngerer Zeit wird Bildung immer mehr als Bestandteil von Prozessen der Ausbildung für die praktische Berufstätigkeit verstanden, wogegen emanzipative Bildungstheorien gegen die Gleichmachung des Individuums in gesellschaftlichen Zwangsstrukturen (etwa in Autokratien oder in einem entfesselten Kapitalismus), also für die Autonomie des Individuums, eintreten. Ein zweiter Begriff, der in einer engen Beziehung zur »Sozialisation« steht, ist »Erziehung«. Dieser Begriff bezeichnet alle gezielten und bewussten Einflüsse auf den Bildungsprozess (Oelkers 2001, S. 24). Als Erziehung werden diejenigen Handlungen bezeichnet, durch die