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Hochuli Freund
31.7.17 S. 143
KPG im Eingliederungsmanagement
Suchprozess einbezogen werden soll. Ist neben der Sozialarbeiterin ein CaseManager aus einem anderen Hilfesystem im Fall engagiert, ist an dieser Stelle des Prozesses eine gemeinsame Sitzung angezeigt. Die Interventionsplanung beinhaltet verschiedene Schritte. Sie beginnt mit der kreativen Phase der Suche nach Interventionsmöglichkeiten, in der der Blick geöffnet und zunächst alles sog. Unmögliche gedacht und gesagt werden kann. Biografische Erfahrungen des Klienten (was schon einmal hilfreich gewesen ist) können ebenso genutzt werden wie der Erfahrungsschatz des Professionellen bzw. der Organisation (was in ähnlichen Fällen schon einmal erfolgreich war). Lohnenswert ist es auch, alle Ressourcen zu erkunden: die individuellen und sozialen Ressourcen des Klienten, die organisationalen und sozialen Ressourcen am Arbeitsplatz. Auf diese Weise können neue, manchmal ungeahnte Möglichkeiten entdeckt werden.14 Vielleicht gibt es auch Studien, welche die Evidenz von Interventionen in spezifischen Fallkonstellationen nachweisen (Mullen et al. 2000). Die verschiedenen Optionen gilt es in einem zweiten Schritt zu bewerten: Wie gross ist der Aufwand, welche Hindernisse und welche weiteren Einflussfaktoren gibt es allenfalls, welche negativen Nebenfolgen könnte das haben etc. Auch die Vorgaben von aussen – rechtliche Bedingungen, Auflagen des Arbeitsgebers, anfällige Sanktionen – sind der Klientin gegenüber transparent darzulegen und in die Bewertung der einzelnen Möglichkeiten einzubeziehen.15 Ein Best- oder Worst-Case-Szenario zu entwickeln ist ein gutes methodisches Hilfsmittel, um insbesondere unerwünschte Nebenwirkungen voraussehen und die Interventionsplanung entsprechend modifizieren zu können. Auf dieser Basis kann gemeinsam eine Entscheidung gefällt werden für eine bestimmte Intervention (bzw. für ein Bündel von Interventionen). Erst jetzt wird die konkrete Planung angegangen. Hilfreich ist, zunächst die Grobziele zu konkretisieren und mit Hilfe der Frage »Was soll bis wann erreicht sein?« in Feinziele zu operationalisieren.16 Weiter gilt es zu klären: • Wer macht was? • Was gilt es zu koordinieren, wer soll wie informiert werden? • Was soll wie dokumentiert werden?
14 Eine Orientierung am Handlungskonzept ›Empowerment‹ ist dabei hilfreich (vgl. Herriger 2014). 15 Auf diese Weise kann es gelingen, dass die Sozialarbeiterin ihrer Kontrollfunktion gerecht wird, ohne sich selber damit zu identifizieren und ohne von der Klientin damit identifiziert zu werden (siehe 1.1, auch Kähler/Zobrist 2013:102 ). 16 Erst an dieser Stelle im Prozess ist es hilfreich, Feinziele zu formulieren, die den SMART-Kriterien genügen – d. h. Spezifisch, Messbar, Aktzeptabel, Realistisch, Terminierbar sind (siehe oben, 2.4). Sinnvollerweise werden bei jedem Feinziel Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung formuliert (mit der Hilfsfrage: »Woran kann man erkennen, dass das Feinziel erreicht ist?«).
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