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Hochuli Freund

31.7.17 S. 141

KPG im Eingliederungsmanagement

Im systemisch-lösungsorientierten Handlungsansatz finden sich viele Fragetechniken, die den Klienten als Experten seines Lebens ansprechen und die zur Zielfindung genutzt werden können.12 Oft ist ein gemeinsamer Prozess nötig, um Wünsche von Klientinnen die vage und damit auch unverbindlich sein können zu konkretisieren, sie mit dem gesellschaftlich vorgegebenen Ziel der (Re-)Integration zu verknüpfen und schliesslich als verbindliches Grobziel zu formulieren, an dessen Realisierung dann gemeinsam gearbeitet werden kann. Das in der Praxis weit verbreitete Anforderungskürzel für Zielformulierungen SMART (d. h. Spezifisch, Messbar, Akzeptabel, Realistisch, Terminierbar) hingegen ist erst in einer späteren Phase des Prozesses sinnvoll, wenn es um die Operationalisierung des angestrebten Sollzustandes geht (Prozessschritt Interventionsplanung, siehe 2.5.). Denn ein SMART-Ziel allein, ohne übergeordnetes, motivierendes Grobziel (z. B. »Am Ende des Monats habe ich fünf Bewerbungen geschrieben«) ist kaum hilfreich. Die vielerorts vorgeschriebenen, teilweise bereits allzu konkreten, operationalisierten Zielvereinbarungen sind manchmal Pseudo-Zielvereinbarungen, die dem Klienten mehr oder weniger verordnet werden, und die er um Sanktionen zu entgehen mehr oder weniger willig akzeptiert. Solche Ziele sind nicht nur aus professionsethischer Sicht unzulässig (siehe 1.2.), sie haben auch keine motivierende Wirkung und verfehlen damit ihre Funktion. Wenn keine Verständigung auf wichtige Ziele erreicht werden kann, dann ist auf das stellvertretende Formulieren und Vorgeben von Zielen zu verzichten denn Veränderungsprozesse bei Klientinnen können weder verordnet noch hergestellt werden (siehe 1.1., strukturelles Technologiedefizit). Gleichzeitig gilt es, das vorgegebene Ziel der Re-Integration in den ersten Arbeitsmarkt auch der Klientin gegenüber transparent darzulegen, die Situation einer fehlenden gemeinsamen Zielformulierung auszuhalten und immer wieder zu thematisieren. Hier zeigt sich das Spannungsfeld der doppelten Loyalitätsverpflichtung die nicht einseitig aufgelöst werden kann besonders deutlich (siehe 1.1., Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle). Dabei kann es sinnvoll sein, zunächst mit sog. Unterstützungszielen zu arbeiten: Der Sozialarbeiter formuliert, was er selber als unterstützende Instanz erreichen möchte in einem Fall (Z. B.: »Es ist mir gelungen, die Gründe für die phasenweise Verweigerung von Frau X. zu erkennen und ihre Motivation zur Zusammenarbeit zu wecken«, oder: »Wir haben in Zusammenarbeit mit Herrn Y. und seiner Vorgesetzten die Arbeitsanforderungen so angepasst, dass sich für ihn neue Perspektiven zeigen«). Dies kann den Weg ebnen zu einer gemeinsamen Formulierung von Grobzielen in Form von Bildungszielen, denen die Klientin wirklich zustimmen kann, und die zugleich das vorgegebene gesellschaftliche Ziel der (Re-)Integration aufgreifen. Bevor Grobziele dann konkretisiert und operationalisiert werden können, gilt es zunächst Überlegungen zu möglichen Interventionen anzustellen. 12 Z. B.: »Wie würde die Situation am Arbeitsplatz aussehen, wenn all ihre gegenwärtigen Probleme verschwunden wären?«, oder: »Was müsste ich bei Ihnen am Verhalten feststellen, damit Sie das Programm beenden können?« (Beispiele bei Conen/Cecchin 2013:147149).

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