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3.2 KiB

Hochuli Freund

31.7.17 S. 46

Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen

dass es weder zu unangemessen Vereinfachungen noch zu nicht überprüfbaren Schlussfolgerungen kommt« (ebd.:45). Ausserdem liefert die Diagnosemethode ein Beispiel für die gelingende Vermittlung zwischen Theorie und Praxis, wodurch sie nicht nur im wissenschaftlichen Kontext Verwendung findet, sondern auch bei der berufspraktischen Arbeit zum Einsatz kommen kann. Als Nebeneffekt leistet die Weiterentwicklung Sozialer Diagnostik im Rahmen des Konzepts KPG einen Beitrag zur Professionalisierung der Sozialen Arbeit. Denn Diagnose stellt seit je her auch ein Mittel zur Professionalisierung dar (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:216).

3.4

Besonderer Stellenwert der Kooperation

Im Konzept KPG wird ein gesteigerter Wert auf Kooperation gelegt. Bereits in der Bezeichnung ist die Vorgabe verankert, dass es sich um eine Prozessgestaltung handelt, die Kooperation an oberste Stelle setzt. Darin ist die Kooperation auf der Fachebene und mit den Klientinnen und Klienten enthalten. Letzterer kommt die grössere Bedeutung zu, da Klientinnen und Klienten im Zentrum der Arbeit stehen. Die Arbeitsbeziehung wird in der Sozialen Arbeit zwar durchgehend als notwendige Grundvoraussetzung erachtet, jedoch selten ausführlich dargelegt. Zudem wird die Gestaltung der Beziehung meist als schwer greifbar und nicht planbar eingeschätzt (vgl. ebd.:87f.). Dies zeigt sich auch in den bisherigen Modellen, in denen die Kooperation meist kaum oder nur oberflächlich berücksichtigt wird. Die Methodik KPG stützt sich auf das Verständnis der Koproduktion, d. h. nur gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten kann etwas erreicht werden, und auf drei grundlegende Haltungen als Leitlinie für das Handeln (vgl. ebd.:56). Es bedarf der Aufmerksamkeit, »die einerseits die Bedürftigkeit und Verletzlichkeit der Klientin beachtet, sie aber auch in ihrer Andersartigkeit und ihrem Anderssein respektiert« (ebd.:74), der Achtsamkeit, die Ressourcen und individuelle Lösungsstrategien ernst nimmt und sich durch Empathie auszeichnet, und der Anwaltlichkeit, Menschen trotz Autonomieverlust bewusst einzubeziehen und unter Berücksichtigung ihrer Interessen zu vertreten (vgl. ebd.:74f.). In der Ausgestaltung des Konzepts wird Kooperation institutionalisiert und an vielen Stellen planbar gemacht. Bei jedem Prozessschritt wird auf Aufgaben in Bezug auf die Kooperation verwiesen. In der Methodenreflexion wird jede Vorgehensweise dahingehend überprüft, ob Klientinnen und Klienten involviert sind. Zudem sind Evaluationsfragen festgelegt, die immer auch auf die Berücksichtigung und das Gelingen der Kooperation abzielen. Auf diese Weise kann ein hohes Mass an Kooperation gewährleistet werden. Die kooperative Grundhaltung fliesst in Standards und praktische Hilfen ein, beispielsweise, wenn bei Formulierung von Zielen zwischen Unterstützungs- und Bildungszielen unterschieden wird. Dadurch wird darauf verwiesen, dass auch Zielfindung als Aushandlungsprozess verstanden werden muss und nur gemeinsam mit den Betroffenen ihre (Bildungs-)Ziele gesetzt und verfolgt werden können (vgl. ebd.:261). In der Praxis sind auch andere Verhältnisse vorzufinden, Klientinnen und 46