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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 93
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Kooperation und Multiperspektivität
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2.1
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Komplexe Problemstellung
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Soziale Arbeit ist gekennzeichnet durch die Zuständigkeit für unterschiedlichste,
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komplexe, oft auch unklare Probleme von Menschen. Diese sog. »diffuse Allzuständigkeit« (vgl. u. a. Galuske 2011:36ff.) bedeutet nicht nur, dass immer wieder die eigene Zuständigkeit überprüft und der Auftrag geklärt werden muss, es
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ergibt sich daraus auch die Notwendigkeit der Kooperation mit anderen Berufsgruppen: Soziale Arbeit vollzieht sich zumeist in interprofessionellen Kontexten
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(vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:48f., van Santen/Seckinger 2004:210).
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Problemstellungen von Klientinnen und Klientensystemen oder -gruppen sind
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oft so komplex, dass ihnen einzig mit einem ganzheitlichen Zugang und Fachwissen aus verschiedenen Disziplinen begegnet werden kann. In vielen sozialen
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Einrichtungen – z. B. Sonderschulheim, Suchtrehabilitationsklinik, Wohnheim
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für Menschen mit Mehrfachbeeinträchtigungen – sind deshalb Fachleute mehrerer Professionen tätig: aus der Sozialen Arbeit, der Medizin/Psychiatrie, der Pflege, der Psychologie, der Schul- und der Heilpädagogik und weitere. Hier liegt
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die Notwendigkeit der interprofessionellen Kooperation auf der Hand: Die Arbeit der verschiedenen Fachleute innerhalb der Einrichtung muss koordiniert
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werden, wenn Hilfe zielgerichtet erfolgen und wirksam werden soll (sog.
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intraorganisationale und interprofessionelle Kooperation). Aber auch da, wo die
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Soziale Arbeit innerhalb einer Einrichtung alleine tätig ist – in vielen Beratungsstellen, beispielsweise der Sozialberatung eines polyvalenten Sozialdienstes –
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sind in zahlreichen Fällen noch weitere Hilfesysteme involviert. Auch hier
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braucht es eine Koordination der Hilfe, damit die verschiedenen Unterstützungsleistungen sich gegenseitig verstärken und nicht unterlaufen (sog. extrainstitutionelle interprofessionelle Kooperation; vgl. Heiner 2010:472f., Hochuli Freund/
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Stotz 2015:111f.). Nur mit einem vielseitigen Zugang und einem zugleich ganzheitlichen Anspruch kann eine angemessene Unterstützung realisiert werden.
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2.2
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Beiträge verschiedener Professionen
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Fachleute einer Profession haben einen eigenen, spezifischen Blick auf einen
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›Fall‹, der geprägt ist von ihrer disziplinären Sozialisation: Sie fokussieren denjenigen Realitätsausschnitt, mit dem sich die jeweilige Profession befasst. Auch
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wenn die psychosozialen Professionen inzwischen überwiegend ein ›bio-psychosoziales Verständnis‹ von Gesundheit und damit vom Menschen teilen, so untersuchen, erfragen, testen, beobachten, analysieren und beurteilen sie dennoch
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überwiegend jene Aspekte, die zum eigenen Kompetenzschwerpunkt gehören:
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Die Ärztin bzw. der Arzt fokussiert wahrscheinlich auf körperliche, psychosomatische und psychische Beschwerden sowie die Krankheitsgeschichte – der
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Psychologe bzw. die Psychologin eher auf Aspekte von Persönlichkeit und (psychosozialer, kognitiver und affektiver) Entwicklung – die Case-Managerin erfasst Daten zur schulischen Laufbahn, zu beruflichen und ausserberuflichen
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Qualifikationen, Interessen sowie die Chancen in der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation – den Sozialarbeiter interessiert insbesondere die soziale Einbet93
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