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14.4
Reflexion des Prozessschrittes
Ein Nachdenken über die Evaluation lohnt sich in Bezug auf unterschiedliche Aspekte: Die Rahmenbedingungen sollen kritisch reflektiert werden und das methodische Vorgehen bei der fallbezogenen Evaluation soll in Hinblick auf die in Kapitel 7.4 formulierten Reflexionskriterien kritisch beurteilt werden. Schließlich können auch bei diesem Prozessschritt fallbezogene Reflexionsfragen formuliert werden.
14.4.1 Methodenreflexion Fallbezogene Evaluation findet in Form von Selbstevaluation statt, d. h., die zuständigen Professionellen der Sozialen Arbeit werten ihr eigenes Handeln aus, wählen Evaluationskriterien aus und beziehen bei dieser Beurteilung in angemessener Weise die Beteiligten ein. Dies erfordert spezifische Kompetenzen, aber auch Rahmenbedingungen auf der Ebene der Organisation. Eine ›lernende Organisation‹ mit einer Kultur der Fehlerfreundlichkeit, welche Evaluationsgefäße institutionalisiert und Standards für die Evaluation (z. B. hinsichtlich zeitlicher Intervalle und Dokumentation) definiert hat, stellt gute Voraussetzungen für eine einzelfallbezogene Evaluation zur Verfügung. Gleichzeitig soll eine Auswertung stets entsprechend den Erfordernissen eines Falles organisiert werden können. Dies impliziert auch die Entscheidung darüber, wann es sich um einen ›Fall für die Supervision‹ handelt, d. h., wann die Thematisierung der emotionalen Verstrickung der Professionellen in einen Fall ansteht, wann eine prozessorientierte Fallevaluation auf der Fachebene organisiert und wann in Kooperation mit einem Klientensystem eine gemeinsame Zwischenbilanz gezogen werden soll. Offenheit, Ehrlichkeit, ein Klima der Angstfreiheit und die Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Person und dem eigenen Handeln stellen bei jeder dieser Möglichkeiten von Auswertung entscheidende Voraussetzungen für das Gelingen dar. Das Vorgehen bei einer einzelfallbezogenen Prozessevaluation soll im Folgenden in Bezug auf die Reflexionskriterien für Methoden in der Sozialen Arbeit in summarischer Weise überprüft werden. Das Kriterium der Kooperation mit den Klienten(systemen) macht deutlich, wie wichtig die gemeinsame Auswertung mit der Klientin und/oder dem Klientensystem und das Einholen der Beurteilung durch die Klientin sind. Dies gilt auch für die Kooperation auf der Fachebene: Die Einschätzung von anderen Professionellen ist zu erfragen und zu dokumentieren. In Hinblick auf die Zielsetzung Sozialer Arbeit erscheint das Evaluationskriterium ›Beurteilung der Zielsetzung‹ besonders wichtig, da hier (noch einmal) überprüft wird, ob die vereinbarten individuelle Ziele mit der allgemeinen Zielsetzung Sozialer Arbeit kompatibel sind (und die Autonomie der Lebenspraxis und die soziale Integration angestrebt werden). Unter professionsethischen Gesichtspunkten ist einerseits die Ressourcenorientierung bei der Evaluation wichtig – es soll nicht nur erfasst werden, was schwierig und