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Dies verlangt von den Professionellen hohe fachliche und kommunikative
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Kompetenzen, geht es doch um eine konsensorientierte Vermittlung
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verbunden mit dem Einbringen von inhaltlichen Anliegen und der
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Ermöglichung von Partizipation. Schwabe hat dafür den Begriff des ›selbstreflexiven mitbetroffenen Verhandlungspartners‹ geprägt. Dieser »hat
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inhaltliche Präferenzen, muss diese aber nicht durchsetzen. Ist an Konsens
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interessiert, kann sich aber auch parteilich engagieren. Versucht zu
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vermitteln, vertritt aber auch eigene Positionen bzw. Interessen. Wechselt
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zwischen neutraler und solidarischer Position und macht diese transparent.
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Weiß um das Prekäre der eigenen Rolle: Unterstützer der andern und
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zugleich Vertreter von eigenen Positionen« (ebd.:283). Je nach Auftrag und
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Setting kann sich diese Position mehr zur Position der Durchsetzerin
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verschieben (wie z. B. bei Kindesschutzaufgaben) oder der Vermittlerin
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(wie z. B. bei Gruppenprozessen).
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11.4
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Formulierung von Zielen
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Gute Zielformulierungen stellen eine Herausforderung dar, denn sie müssen
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verschiedensten Qualitätsanforderungen genügen.
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Einerseits finden sich mancherorts zu offene, wenig präzise Ziele, (wie
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z. B. ›Verbesserung des Sozialverhaltens‹, ›erhöhter Selbstwert‹).
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Andererseits gibt es auch zu ausführliche Zielbeschreibungen, die jedes
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Detail festhalten und keinerlei Spielraum lassen (z. B. ›Der Übergang des
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Jungen F nach dem wöchentlichen Besuch der Mutter ist so zu gestalten,
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dass der diensthabende Sozialpädagoge im Rahmen eines Einzelkontakts
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während einer Viertelstunde mit F die Erlebnisse des Nachmittags
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durchgeht, ihm die Möglichkeit gibt, wieder einen guten Kontakt zur Gruppe
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zu schaffen und F nach dieser Zeit wieder auf die Wohngruppe führt.‹). Auch
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Negativ-Ziele mit Fokus auf das Verhindern unerwünschter Zustände oder
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Verhaltensweisen (wie z. B. ›schlägt nicht mehr zu‹, ›verweigert nicht
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mehr‹) sind häufig sehr global, in jedem Fall wenig motivierend und daher
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zu vermeiden. Ziele sollen immer positiv, als Anstrebensziele formuliert
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sein. Oftmals haben die Beteiligten durchaus eine Vorstellung vom
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erwünschten Sollenszustand.
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Ziele sollen in einem Unterstützungsprozess eine handlungsleitende
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Funktion erfüllen. Im Zuge der Entwicklung von Managementprozessen in
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der Sozialen Arbeit werden vermehrt organisationsspezifische Bögen für
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Zielformulierungen entworfen, die für die Zielvereinbarung mit Klienten
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über einen bestimmten Zeitraum eingesetzt werden. Meist gehen sie von
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der Idee einer statischen Zielplanung aus, die u. a. wenig berücksichtigt,
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dass die Arbeit mit Zielen in der Sozialen Arbeit flexibel zu gestalten ist (vgl.
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hierzu Pantuček -Eisenbacher 2019:105 ff.)
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Bildungs- und Unterstützungsziele
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Wir haben ausgeführt, dass Ziele einen Soll-Zustand umschreiben, Aussagen
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nach dem Wohin und Wozu enthalten. Dabei ist – je nach gewählter Zielform
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– nicht ganz klar, für wen die gefundenen Ziele gelten, für Klientinnen, für
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