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Aufgrund der Mehrdeutigkeit von Problemkonstellationen gibt es in der
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Sozialen Arbeit keine eindeutigen Zuordnungen von Ursachen und
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Wirkungen, und dementsprechend auch keine klaren, ›objektiven‹
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Zuordnungen von Problemen und Lösungen; Diagnosen haben deshalb stets
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Hypothesencharakter (vgl. Merchel 1999a:77 f., Kap. 3.2.3). Fallverstehen
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könne als »schrittweise Annäherung an hypothetische Erkenntnisse«
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bezeichnet werden, so Heiner/Schrapper (2004:209). Ein eng mit dem
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Hypothesencharakter zusammenhängendes Merkmal ist Prozesshaftigkeit
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von Diagnosen in der Sozialen Arbeit. Erst durch die Auswertung der
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Interventionen, die auf der Basis einer Diagnose entwickelt worden sind,
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lassen sich Rückschlüsse ziehen auf die Angemessenheit einer Diagnose.
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Kobolt bezeichnet deshalb die ständige Überprüfung und Evaluation als
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eines der Hauptmerkmale von Diagnosen (vgl. 1999:244). Dies entspricht
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dem oben erwähnten Prinzip der reflexiven Orientierung von Heiner (vgl.
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ebd. 30 f.).
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Diagnosen in der Sozialen Arbeit sind differenzierte, wissensgestützte
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Deutungen zu einem Fall bzw. einer Fallthematik und daraus abgeleitete
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Interventionsüberlegungen; sie sind als Hypothesen zu verstehen, die im
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Verlaufe eines Unterstützungsprozesses gemeinsam mit einem
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Klienten(system) immer wieder überprüft werden. Im Diskurs hat sich der
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Begriff weitgehend etabliert, wenn auch bei den rekonstruktiven Zugängen
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häufig der Begriff ›Fallverstehen‹ verwendet wird, und Heiner/Schrapper
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2004 in ihrem Rahmenkonzept zu Diagnostik ›diagnostisches Fallverstehen‹
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als neuen Leitbegriff vorschlagen. In diesem Lehrbuch sprechen wir von
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Diagnose als fallbezogenem Prozessschritt und von sozialer Diagnostik als
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professionsspezifischer Lehre und Fähigkeit, aus dem Erklären und
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Verstehen komplexer psychosozialer Problemlagen Interventionen ableiten
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zu können. Wir stützen uns dabei auf die in einer Arbeitsgruppe an der
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Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz
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erarbeiten Begriffsdefinitionen:
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»Unter Sozialer Diagnostik verstehen wir
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• den Prozess des wissens- und methodengestützten, wertebasierten,
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multiperspektivischen Erfassens, Erklärens und Verstehens von sozialen
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Problemlagen und bio-psycho-sozio-kulturellen Problemstellungen mit
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besonderem Fokus auf die soziale Dimension sowie die dialogische
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Verständigung darüber und
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• dessen Ergebnis: die soziale Diagnose. Soziale Diagnosen können
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Individuen, Gruppen, Organisationen oder Gemeinwesen betreffen; sie
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haben eine erklärende, handlungsleitende und prognostische Funktion.
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Eine soziale Diagnose bildet die Basis für fallspezifische
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Zielformulierungen und Interventionen und wird als Hypothese
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verstanden, welche einer ständigen Überprüfung und Anpassung bedarf,
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• die entsprechende Lehre: den methodischen Wissensbestand, der durch
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forschungsbasierte Entwicklung ständig erweitert
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wird.« (http://www.soziale-diagnostik.ch/definition-soziale-diagnostik)
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Expertentätigkeit und dialogische Verständigung
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