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(z. B. ›wenig soziale Beziehungen‹, ›Suchtmittelkonsum‹). Daraus ergeben
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sich Fragen für eine nächste Erkundungsphase: Wie sieht das genau aus,
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wie war das früher? Auch nach zwei oder drei Phasen der
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Situationserfassung zu Beginn eines Prozesses kann diese nicht als
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endgültig abgeschlossen betrachtet werden. Situationserfassung bleibt eine
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kontinuierliche Aufgabe während eines Unterstützungsprozesses. Das wird
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sich bei der Thematisierung weiterer Prozessschritte immer wieder zeigen
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(diagnostische Arbeit beispielsweise ist angewiesen auf Daten aus der
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Situationserfassung und macht vielleicht eine neue Phase von
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Situationserfassung erforderlich).
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Bedeutung und Zielsetzung
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Eine gute Situationserfassung enthält alle relevanten Informationen zu
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einem Fall. Sie ermöglicht eine erste Orientierung, eine Einschätzung,
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welche Systeme involviert sind, ein Benennen vorläufiger Themen und die
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Klärung der eigenen Zuständigkeit im Fall. Sammeln und Ordnen von
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Informationen bilden die Basis, um im Verlaufe des Prozesses erkennen und
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verstehen zu können, warum, wo und wie Unterstützung nötig ist – oder, um
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mit Müller zu sprechen: um später »das Richtige« in einem Fall tun zu
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können (vgl. Müller 2017:106). Ziel in diesem Prozessschritt ist es, dass
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Professionelle wie auch Klienten sich ein Bild einer Fallsituation machen
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und eine erste Einschätzung von vorläufigen Themen vornehmen können.
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8.3
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Methodische Hilfsmittel
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Aus dem Organisationauftrag lässt sich ableiten, welches ein angemessener
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Realitätsausschnitt für eine Situationserfassung in einem Fall ist: Welche
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Informationen der Sozialpädagoge in Erfahrung bringen soll, und was ihn –
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zumindest zunächst – nicht zu interessieren hat. Im Folgenden werden
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verschiedene Strukturierungshilfen für die Situationserfassung in
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unterschiedlichen Kontexten vorgestellt. Zunächst aber soll ein Hilfsmittel
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mit allgemeinen Arbeitsregeln zur professionellen Haltung beschrieben
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werden.
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8.3.1
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Arbeitsregeln
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Müller (2017) verwendet für den Prozessschritt der Situationserfassung
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den aus der Medizin stammenden Begriff Anamnese (der sich dort auf die
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Vorgeschichte einer Erkrankung bezieht). Müller verwendet den Begriff
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jedoch weiter und fasst darunter die Sammlung von Vorinformationen
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unterschiedlicher – medizinischer, juristischer, therapeutischer,
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sozialpädagogischer – Art. Darüber hinaus hat er sieben Arbeitsregeln für
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die sozialpädagogische Anamnese formuliert. Anamnese heißt:
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• einen Fall wie einen unbekannten Menschen kennen zu lernen,
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• einen Problemfall erst umsichtig wahrzunehmen, ehe man versucht, seine
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Hintergründe zu erkunden,
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