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neben dem Aktenstudium eher ein narratives Interview oder eine längere
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Beobachtungssequenz zur Gewinnung von relevanten Daten und
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Informationen eignet. Diese Strukturierung ermöglicht, die in Frage
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kommenden Methoden in Bezug auf Zielerreichung, Kooperation, Ethik,
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Praxisfeld und Aufwand aufgabenbezogen einzuordnen und mit Bezug auf
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den jeweiligen Prozessschritt kritisch zu reflektieren, situativ zu bewerten
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und eine angemessene Wahl zu treffen.
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6.1.3
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Möglichkeiten und Grenzen der Methodisierbarkeit
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In Kapitel 3.2 wurde dargelegt, dass Methoden in der Sozialen Arbeit helfen,
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die konstitutive Unsicherheit von Unterstützungsprozessen zu reduzieren;
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sie vermögen diese aber nicht aufzulösen. Vielmehr stellt methodisches
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Handeln die Möglichkeit dar, die Unsicherheit erträglicher zu machen (vgl.
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Galuske 2013:67). Da es die Methode der Sozialen Arbeit nicht gibt, sehen
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sich Professionelle vor die Aufgabe gestellt, Methoden je nach Person,
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Problem, Thema und Arbeitsfeld auszuwählen und situativ zu adaptieren.
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Dies bedingt, dass Professionelle über eine gewisse Methodenpalette
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verfügen und fallweise sorgfältig abwägen, welche Methode angemessen
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erscheint. Dabei soll die gewählte Methode als Grundmuster angesehen
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werden, das bei unterschiedlichen Aufgaben adäquat auszugestalten ist und
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in den vielfach überlasteten und diffusen Alltagssituationen zu einer
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gewissen Stabilisierung beiträgt.
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Methoden bieten insgesamt die Möglichkeit, die Komplexität der
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Aufgabenstellung zu reduzieren und »damit die Bearbeitung von Ängsten
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und Gefühlen der Überforderung angesichts von Allzuständigkeit (zu)
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erfüllen« (ebd.:58). Methodisches Handeln, das ja immer im Spannungsfeld
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von Hilfe und Kontrolle erfolgt ( Kap. 3.2.2), muss sich u. a. mit Problemen
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und unbeabsichtigten Nebenwirkungen professioneller Interventionen
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auseinander setzen. Dies führt auf der Seite der Professionellen zu einer
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Selbstkontrolle des eigenen Handelns und auf der Seite der Klientinnen zu
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einer gewissen Sicherheit, dass an ihnen nicht beliebige Methoden
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ausprobiert werden – oder – wie es Winkler ausdrückt: methodisches
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strukturiertes Handeln vermag für den Klienten Rationalität zu schaffen
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und damit Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit (vgl. 1995:128). Gleichzeitig
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besteht die Gefahr, insbesondere beim Eingriffshandeln, dass Klientinnen
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vom Subjekt zum Objekt degradiert werden, weil bei der stellvertretenden
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Entscheidung ein großer Teil der Verantwortung bei den Professionellen
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liegt. Die in Kapitel 4 dargelegten ethischen Forderungen sind zwar
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handlungsleitend, aber nicht hinreichend abgesichert. Die einzige
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Möglichkeit zur Wahrung der Autonomie der Klientinnen besteht in der
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Ausgestaltung einer verlässlichen Arbeitsbeziehung, in der sich beide
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Kooperationspartner auf die Lösung einer Aufgabe verpflichten. Die in
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Kapitel 3.2 dargelegten Grundstrukturen professionellen Handelns (wie
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z. B. das Technologiedefizit oder die Koproduktion) zeigen weitere Grenzen
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der Methodisierbarkeit auf. Professionelle können Unterstützungsangebote
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machen, Wege aufzeigen, angemessen Fragen stellen etc., aber es gibt keine
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Garantie, dass ihre Interventionen erfolgreich sind, denn Klienten können
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sich gemäß den Erwartungen der Professionellen oder auch ganz anders
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verhalten. Das heißt nun nicht, auf Methoden zu verzichten, weil sich
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