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deren Erreichung sie gemeinsam verantwortlich sind (vgl. Van Dick/West
2005:3). Trotz dieser gemeinsamen Verantwortung für den Arbeitsprozess
und für Entscheidungen bleibt jedes Teammitglied individuell
verantwortlich für seine Arbeit (vgl. Balz/Spieß 2009:100). In einem Team
besteht eine funktionale Aufgaben- und Zielorientierung. Aufgaben werden
vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für die Erreichung der Ziele
festgelegt und gewichtet und entsprechend der Kompetenzen der
Mitarbeitenden verteilt. Durch diese Arbeitsteilung wird die konkrete
Arbeit an der Dienstleistung vorangebracht. Im Gegensatz zu Arbeits- oder
Projektgruppen tauschen Teams nicht nur Informationen aus, sondern
arbeiten und handeln auch gemeinsam (vgl. ebd.:98 f., 107). Arbeitsteams in
Organisationen sind formelle Gruppen, die gebildet werden zur Erfüllung
organisationaler Funktionen und strukturell als soziale Einheiten verankert
sind. Die Beziehungen zwischen Teammitgliedern sind über vertragliche
Bindungen hergestellt und hinsichtlich Rechten und Pflichten geregelt.
Häufig sind formelle Gruppenrollen (wie z. B. Teamleitung), Strukturen,
Regeln und Entscheidungsprozesse festgelegt, ebenso der
Verhaltensspielraum der Einzelnen. Interaktionen sind zunächst
funktionsorientiert und finden innerhalb eines formellen Rahmens statt.
Die Arbeitseinheiten und die hierarchischen Beziehungen zueinander
können in einem Organigramm abgebildet werden. Daneben können in
einer Organisation auch informelle Gruppen entstehen; dies geschieht auf
der Grundlage individueller Bedürfnisse und auch über Arbeitseinheiten
und Hierarchieebenen hinweg. Sie zeichnen sich aus durch engere
emotionale Beziehungen, beispielsweise aufgrund sozialer Ähnlichkeit,
gemeinsamer Interessen oder Motive (vgl. ebd.:101, 103).
Die arbeitsteilig organisierte Erbringung von Dienstleistungen führt zu
unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit. Koagierende Mitglieder
einer Arbeitsgruppe führen ihre Tätigkeit relativ unabhängig voneinander
aus und finden sich nur zu punktuell koordinierenden Tätigkeiten
zusammen.
So nehmen z. B. Mitarbeiterinnen in der Sozialpädagogischen
Familienbegleitung die Begleitung der einzelnen Familien
eigenverantwortlich wahr. Regelmäßige Teamsitzungen dienen dem
Informationsaustausch, der Meinungsbildung und der Klärung
organisatorischer Fragen, Fallbesprechungen oder Fallsupervisionen dem
Austausch und der gemeinsamen Reflexion der individuellen Fallarbeit.
Interagierende Mitglieder eines Teams hingegen haben einen höheren
Kooperationsbedarf und richten ihre Arbeitsaktivitäten gemeinsam auf eine
Klientin oder eine Klientengruppe. Zwischen diesen Mitarbeiterinnen
besteht ein kontinuierlicher Abstimmungsbedarf hinsichtlich der
inhaltlichen, zeitlichen und räumlichen Gestaltung aller Aktivitäten (vgl.
Balz/Spieß 2009:104). Besonders herausfordernd ist die Zusammenarbeit
dann, wenn Professionelle gleichzeitig tätig sind.
So unterstützt beispielsweise ein sozialpädagogisches Team einer
Wohngruppe einer Jugendhilfeeinrichtung gemeinsam die Jugendlichen,
die hier leben oft gleichzeitig, immer auch zeitlich alternierend. Eine
besonders enge Abstimmung ist nötig, wenn z. B. eine Klientensitzung
gemeinsam von zwei Sozialpädagogen geleitet wird.