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informieren. Generell besteht während der ganzen
Interventionsdurchführung neben der Koordination eine
Informationsnotwendigkeit, wobei auf eine angemessene Dosierung zu
achten ist. Aufgabe in diesem Prozessschritt ist neben der Umsetzung der
Interventionsplanung das Durchführen von Zwischenevaluationen, das
Formulieren von weiteren Feinzielen und evtl. die Modifikation der
Unterstützungsleistung. In der Regel ist die Fall führende Sozialpädagogin
Ansprech- oder Koordinationsperson, im Fall eines eingerichteten Case
Management ist es die Case Managerin. Simmen et al. schlagen vor, für die
Koordination im Helfersystem eine geeignete Person als Systemvernetzerin
zu bestimmen (vgl. 2009:32). Koordinationsperson, Case Managerin oder
Systemvernetzerin sein bedeutet, die Gesamtverantwortung für den
Unterstützungsprozess zu tragen und alle Leistungen aufeinander
abzustimmen und gleichzeitig ein offenes Ohr zu haben für begründete
Anliegen, die im Laufe der Intervention entstehen und für eine gute
Entwicklung relevant erscheinen. Eine zentrale Aufgabe in der Intervention
ist u. E. die Vernetzung. Man kann von einer mehrdimensionalen
Vernetzungsaufgabe sprechen, die verschiedene Ebenen betrifft. Es geht um
Vernetzung
• der beteiligten Personen zur Abstimmung der Aufgaben,
Vorgehensweisen
• der beteiligten Personen und Organisationen untereinander
• aller Informationen, Veränderungen, neuer Situationen, z. B. über ein
gemeinsames Dokument auf dem Internet
• der gemeinsamen Tätigkeiten mit Einzeltätigkeiten, die parallel dazu
verlaufen.
Ziel einer guten Vernetzung, die bereits bei der Auftragsklärung beginnen
und in allen Prozessschritten stattfinden kann, ist das angemessene
Einbinden aller Beteiligten in einen Fall, der Austausch von nötigen
Informationen, die Klärung von Verantwortlichkeiten sowie das Gewinnen
von Synergien. Mit der Systemvernetzung verringert sich die Gefahr, dass
Wichtiges vergessen wird oder die Interventionen im Sand verlaufen.
Die wichtigste Zielsetzung bei diesem Prozessschritt bildet die effektive,
zielgerichtete Unterstützung in vernetzter Weise und unter optimaler
Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel, damit die anvisierten Ziele
möglichst umfassend erreicht werden können. Die implizite Zielsetzung
heißt immer, sich selbst als Unterstützerin überflüssig zu machen oder in
Fällen, wo dies nicht möglich ist, dies weitestgehend zu tun.
13.2
Durchführung im engeren Sinne
Während der Interventionsdurchführung sind die Interventionsmodi und typen ( Kap. 12.1) immer wieder auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen.
Bei jeder Veränderung der Intervention ist zu überlegen, ob
Eingriffshandeln immer noch angezeigt, die Angebotspalette wirklich
nochmals erweitert werden soll oder ob Eingriffshandeln und Angebot in
gemeinsames Handeln zu überführen sind. Bei einer Verschärfung der
Situation kann auch das Gegenteil der Fall sein, dass mit Eingriffshandeln