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• Das Arbeitsprinzip selektive, persönliche Öffnung bezieht sich auf den Grad
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der Selbstoffenbarung der Professionellen. Von Seiten der Klientin ist die
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persönliche Öffnung struktureller Bestandteil einer Beratung: Sie muss
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von ihren Schwierigkeiten berichten, deretwegen sie Hilfe in Anspruch
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nehmen will. Umgekehrt kann sich die Klientin nur öffnen, wenn ein
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gewisser Grad an Vertrautheit in der Arbeitsbeziehung hergestellt ist.
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Diese emotionale Nähe kann durch persönliche Öffnung des
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Professionellen hergestellt werden. Mit dem Arbeitsprinzip selektiver
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persönlicher Öffnung kann dem Bedürfnis des Hilfe suchenden Menschen
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nach Nähe und persönlicher Beziehung entsprochen werden, wobei die
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Aufgabenorientierung der Arbeitsbeziehung dennoch stets im Fokus
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bleibt (vgl. ebd.:92). Es geht um die anspruchsvolle Balance zwischen
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Selbstöffnung und Abstinenz, um ein geschicktes Lavieren zwischen
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Förmlichkeit und Spontaneität. Die Selbstöffnung soll angemessen sein
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hinsichtlich Thema, Zeitpunkt und Umfang (vgl. ebd.:94). Das
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Arbeitsprinzip stützt sich auf die von Rogers formulierten Haltungen der
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Empathie, Wertschätzung und v.a. der Authentizität (vgl. ebd.:95).
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• Ressourcenorientierung gilt als wichtiges allgemeines Grundprinzip in der
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Sozialen Arbeit. Es impliziert einen freundlichen Blick der Professionellen
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auf Klienten und ihre Problemlagen und beinhaltet die Ausrichtung auf
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die positive Veränderung der Situation, indem Verbesserung an sich für
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möglich gehalten wird und bereits als begonnen unterstellt wird. Richtet
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eine Sozialarbeiterin ihre Wahrnehmung, ihr Denken und Handeln
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konsequent darauf auf, was einem Klienten in seinem Alltag bereits
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gelingt und was er leistet, welche Stärken er hat, dann fördert und
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intensiviert sie damit die Arbeitsbeziehung (vgl. ebd.:96). Insbesondere
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der lösungsorientierte Handlungsansatz stellt eine Reihe von
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ressourcenaktivierenden Gesprächstechniken zur Verfügung.
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Entscheidend jedoch für die Verwirklichung des Arbeitsprinzips ist
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wiederum die Qualität: Die Sozialarbeiterin muss von der Existenz von
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Ressourcen überzeugt sein und an die positiven
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Entwicklungsmöglichkeiten glauben (vgl. ebd.:97).
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• Das Arbeitsprinzip Kompetenzpräsentation verweist auf den Zweck der
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Arbeitsbeziehung, zur Verbesserung der Lebenssituation der Klientin
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beizutragen. Die Klientin erwartet ein Mehr-Wissen und ein Mehr-Können
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des Professionellen. Indem die Klientin ihr Gegenüber als Experten
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definiert, konstituiert sich die Arbeitsbeziehung als asymmetrisch. Das
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Arbeitsprinzip der Kompetenzpräsentation beachtet über die Kompetenz
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des Professionellen hinaus deren Präsentation im Beratungsprozess bzw.
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in der Beziehung. So umfasst Kompetenz nicht nur die Fähigkeiten und
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das Wissen der Sozialpädagogin, sondern auch das Zutrauen der
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Sozialpädagogin in ihre eigenen Fähigkeiten sowie den hilfreichen Einsatz
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der Kompetenz, also die Performanz (vgl. ebd.:98, Kap. 6.2.1). Wichtig
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für die methodische Umsetzung dieses Arbeitsprinzips sind eine
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angemessene (Alltags-)Sprache – die auf die Verstehenskompetenz der
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Klientin eingestellt ist – sowie die Fähigkeit der Sozialpädagogin,
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Lösungen nicht vorzugeben, sondern sie gemeinsam mit der Klientin zu
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entwickeln (vgl. ebd.:100).
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Alle vier Arbeitsprinzipien sind nicht klar voneinander zu unterscheiden,
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sondern stehen in einer wechselseitigen Beziehung. Sie verweisen darauf,
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