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Professionen sind eine besondere Art von Berufen. Es sind gehobene
Berufe, mit hohem Einkommen, Status, Prestige, und das berufliche Handeln
ist anspruchsvoll und qualitativ hochwertig. Um diese Sonderform eines
Berufs zu verstehen, muss geklärt werden, was ein Beruf ist. Unter Beruf
wird eine bezahlte Tätigkeit verstanden, für die eine spezifische
Qualifizierung, eine Ausbildung nötig ist. Aus wissenssoziologischer Sicht
braucht jeder Beruf ein Mandat und eine Lizenz: Es braucht ein
gesellschaftlich anerkanntes Wissen darüber, wozu und in welchem Bereich
ein Beruf gut und nützlich ist (= gesellschaftlicher Auftrag, Mandat) und was
die Angehörigen eines Berufs tun dürfen und tun sollen, und welche
Ausbildungsanforderungen hierfür bestehen (= Lizenz). Ein Mandat wird
den einzelnen Berufen allerdings nicht einfach zugewiesen, diese fordern
die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe auch aktiv ein (vgl. Schütze
1992:140, Müller 2012:956). Bei Professionen nun sind die Anforderungen
an Mandat und Lizenz besonders hoch. Solche hohen Anforderungen sind
dann nötig, wenn die Berufstätigkeit zentrale Bereiche menschlichen
Lebens betrifft, wenn der Privat- oder sogar Intimbereich von Menschen
berührt ist und deshalb auch Verletzungen in diesem sensiblen Bereich
möglich sind. Dies trifft vor allem für drei Lebensbereiche zu, und dazu
haben sich seit der frühen Neuzeit die drei sog. klassischen Professionen
ausgebildet: Für den Bereich des menschlichen Körpers, seine Gesundheit
und deren Gefährdung, haben Ärzte Mandat und Lizenz. Alles, was mit der
menschlichen Seele und ihrer Gefährdung zusammenhängt, liegt (oder lag)
in der Zuständigkeit von Geistlichen (heute auch in derjenigen von
Psychologen und Psychotherapeutinnen). Und schließlich gehört alles, was
mit den Rechten von Menschen und ihrer Verletzbarkeit zusammenhängt, in
den Zuständigkeitsbereich von Juristinnen (vgl. Müller 2012a:957).
Aus dem besonderen gesellschaftlichen Mandat von Professionen der
Zuständigkeit für wichtige und sensible Lebensbereiche ergeben sich auch
besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Lizenz, also
hinsichtlich der Organisation von Ausbildung und der Tätigkeitsausübung.
Daraus lassen sich die nachfolgend dargelegten exklusiven Merkmale von
Professionen ableiten (vgl. Schütze 1992:135 ff., Combe/Helsper 2011:9 f.,
Merten 2013a:671, Müller 2012:958, Galuske 2013:126).
Gemeinnützige Aufgabe
Probleme, zu deren Bearbeitung Professionen herangezogen werden, sind
gesellschaftlich und individuell hoch bedeutsam. Die Kompetenz der
Klienten jedoch reicht zur Problemlösung nicht aus. In dieser Situation
hoher Gefährdung wäre eine marktförmige Hilfe unangemessen, da sie eine
existentielle Abhängigkeit schaffen würde. Deshalb wird professionelle Hilfe
quasi gemeinwirtschaftlich organisiert, indem Professionen von der
Gesellschaft zur Problembearbeitung beauftragt werden und sich dabei zur
Orientierung am Wohle des Klienten verpflichten. Aufgrund der
Zuständigkeit für einen wichtigen und sensiblen Lebensbereich kann die
Tätigkeit von Professionellen als Dienst an der Allgemeinheit interpretiert
werden: Sie hat eine gemeinnützige Funktion. Zugleich sichert das
gesellschaftliche Mandat den Professionellen ein Monopol bei den von
ihnen erbrachten Leistungen (Exklusivität der Zuständigkeit,