2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/350.md

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Unterstützungsnetzwerk beteiligten Einrichtungen und Personen als Dialogpartnerinnen auftreten, die ihr Gewicht nicht allein durch die Maßnahmen- und Mittelgewährung, sondern auch die eigene Praxiskompetenz erhalten. In Trennungs- und Scheidungsverfahren kann der ASD neben der Klärung des Sorge- und Umgangsrechtes auch die inzwischen als eigenständiges Verfahren etablierte Mediation (Duss-von Werdt 1998; Bastard u. Cardia-Vonèche 1992; Mähler u. Mähler 1992; Proksch 1992) anbieten, um eine einvernehmliche und am Wohle der Scheidungskinder orientierte Auflösung der elterlichen Paarbeziehung anzustreben. In akuten oder chronischen Familienkrisen kann der ASD eine längerfristige Beratung/Therapie oder zumindest die Vorbereitung einer weiterführenden Maßnahme, z. B. einer Heimunterbringung, mithilfe systemisch-familientherapeutischer Konzepte durchführen. Auch eine fachlich kompetente Sozial„diagnose“, die daraus abzuleitenden Maßnahmen und eine Begleitung des von anderen Organisationen/Einrichtungen getragenen Hilfeprozesses erfordert ein fundiertes Praxiswissen über Arbeitsfelder, Verfahren und Methoden. Bei der Sozial„diganose“ ist der systemische Ansatz mit dem durch ihn systematisierten Blick auf das personale und institutionelle Beziehungsgefüge sowie dessen kontextuelle Einbettung besonders nützlich. Bei Einzelhilfemaßnahmen wie der Erziehungsbeistandschaft (EZB, KJHG § 30) oder der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE, KJHG § 35) bietet sich hingegen die Übergabe an eine eigenständige Einrichtung oder eine freiberufliche Sozialarbeiterin an. Denn die bei diesen Maßnahmen erforderliche Nähe zum Kind bzw. der Jugendlichen macht es dem ASD schwer, die Position der Allparteilichkeit zu wahren, d. h., mit gleichem Ernst die