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Konsequenzen und Perspektiven
Bundes haben sich bestätigt. Viele Bundesländer haben mit Bezug auf den
Bundesaktionsplan eigene Maßnahmenpakete entwickelt; nach vorliegenden
Informationen liegen aus 12 Bundesländern entsprechende Aktionspläne zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, meist mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von häuslicher Gewalt, vor. Federführend für die
Aktionspläne sind die Frauen- und Gleichstellungsressorts in den jeweiligen
Bundesländern. In vielen dieser Aktionspläne befinden sich Maßnahmen, die
den Themenkomplex Kinder und häusliche Gewalt in den Ländern erstmals
adressieren. Auch auf Landesebene sind die Gleichstellungsressorts damit
Katalysatoren für das Thema Kinder und häusliche Gewalt geworden und
sorgen durch die in den Aktionsplänen enthaltenen Vorhaben dafür, dass die
Problemstellung in die fachlich zuständigen Ressorts eingebracht wird.
Auf der rechtlichen Ebene hat in den Bundesländern eine für die Intervention bei häuslicher Gewalt ganz entscheidende Entwicklung stattgefunden:
Im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz bestehen nunmehr in allen
Polizeigesetzen der Länder die Voraussetzungen dafür, dass ein gewalttätiger
Lebenspartner aus der Wohnung gewiesen werden kann. Zeitgleich mit bzw.
sukzessive nach dem Inkrafttreten des bundesgesetzlichen zivilrechtlichen
Gewaltschutzgesetzes haben die Länder die Möglichkeiten des Polizeirechts
ausgebaut, um für unmittelbaren Schutz zu sorgen.11 Die mittlerweile in den
meisten Bundesländern vorliegenden Zahlen zu den polizeilichen Wegweisungen und Rückkehrverboten in Fällen häuslicher Gewalt belegen nicht nur
das erhebliche Ausmaß dieser Gewalt, sondern auch, dass sich diese Handlungsmöglichkeit der Polizei als sachgerechte Maßnahme bewährt hat12.
Die Interventions- und Kooperationsprojekte gegen häusliche Gewalt als
Schrittmacher für das Thema häusliche Gewalt und die „Entdeckung“ der
Kinder
Die rechtlichen Veränderungen
Die Entstehung von Interventions- und Kooperationsprojekten gegen häusliche Gewalt seit 1995 in Deutschland und deren erfolgreiche Arbeit, mit der
sich die WiBIG-Studie im Auftrag des BMFSF beschäftigt, hat zunächst die
11
Ausführlich zum Gewaltschutzgesetz sowie zu den polizeirechtlichen Möglichkeiten
Schweikert/Baer, vgl. Fn. 5; vgl. auch Schröder/Pezolt 2004: Gewalt im sozialen Nahraum I,
mw.N.; s. auch Beiträge in diesem Buch in Kapitel 2.
12 Beispiele Schröder/Pezolt 2004, vgl. Fn. 12; vgl. auch Schirrmacher/Schweikert: Frauen,
Männer und Gewalt Neue Erkenntnisse zu Ausmaß, Folgen und wirksamen Interventionen,
in FPR 2004, 44 ff.; Schweikert/Schirrmacher 2005: Der Schutz vor Gewalt in der Familie, in
Online-Familienhandbuch, Staatsinstitut für Frühpädagogik (Hg), www.familienhandbuch.de/
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