2026-001/documents/theory/diagnostics/handbuch-kinder-und-haeusliche-gewalt/pages/448.md

32 lines
2.0 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

Konsequenzen für die Jugendhilfe
451
Die Träger von Tagesgruppen müssen Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt (§§ 78 a
ff. SGB VIII) abgeschlossen haben, damit die Finanzierung dieser Leistung
sichergestellt ist.
Die stationären Hilfen
Die stationären Hilfen werde ich in diesem Kontext nur der Vollständigkeit
halber und nur sehr knapp beschreiben. Als sehr stark in das Lebensgefüge
einschneidende Maßnahmen sind sie an den Punkten, an denen Frauen mit
ihren Kindern sich der Situation häuslicher Gewalt entziehen und also das
bisherige Familiengefüge einschneidend verändern, nur unter sehr speziellen
Bedingungen ein Mittel der Wahl. Natürlich kann sich im weiteren Prozess
auch die Notwendigkeit zu stationären Hilfen ergeben.
§ 33 Vollzeitpflege
Vollzeitpflege kann sowohl eine zeitlich befristete stationäre Hilfe zur Erziehung sein wie auch eine „auf Dauer angelegte Lebensform“. Das Spektrum
der Formen von Erziehung in Pflegefamilien ist mittlerweile sehr breit. Es
reicht von der Bereitschaftspflege in Krisensituationen, über „normale“ Pflegefamilien und Formen der Verwandtenpflege bis hin zu professionalisierten
Erziehungsstellen. 2003 wurden 10.302 Pflegeverhältnisse begonnen, etwa
zur Hälfte für Jungen und für Mädchen.
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
Heimerziehung ist die von der Erziehungsberatung abgesehen am häufigsten gewährte Hilfe zur Erziehung. 2003 begannen 27.111 Unterbringungen
(45 % Mädchen). Auch die Heimerziehung hat eine breite Palette von Organisationsformen hervorgebracht, die von Familiengruppen über Wohngemeinschaften und Kinderdörfer bis hin zu großen Komplexeinrichtungen mit eigener Schule und Berufsausbildung gehen.
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Schließlich gibt es mit der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
noch ein weiteres, sehr offen gestaltbares Instrument, das die soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung von Jugendlichen unter-