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Konsequenzen für die Jugendhilfe
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Die Träger von Tagesgruppen müssen Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt (§§ 78 a
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ff. SGB VIII) abgeschlossen haben, damit die Finanzierung dieser Leistung
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sichergestellt ist.
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Die stationären Hilfen
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Die stationären Hilfen werde ich in diesem Kontext nur der Vollständigkeit
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halber und nur sehr knapp beschreiben. Als sehr stark in das Lebensgefüge
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einschneidende Maßnahmen sind sie an den Punkten, an denen Frauen mit
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ihren Kindern sich der Situation häuslicher Gewalt entziehen und also das
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bisherige Familiengefüge einschneidend verändern, nur unter sehr speziellen
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Bedingungen ein Mittel der Wahl. Natürlich kann sich im weiteren Prozess
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auch die Notwendigkeit zu stationären Hilfen ergeben.
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§ 33 Vollzeitpflege
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Vollzeitpflege kann sowohl eine zeitlich befristete stationäre Hilfe zur Erziehung sein wie auch eine „auf Dauer angelegte Lebensform“. Das Spektrum
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der Formen von Erziehung in Pflegefamilien ist mittlerweile sehr breit. Es
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reicht von der Bereitschaftspflege in Krisensituationen, über „normale“ Pflegefamilien und Formen der Verwandtenpflege bis hin zu professionalisierten
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Erziehungsstellen. 2003 wurden 10.302 Pflegeverhältnisse begonnen, etwa
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zur Hälfte für Jungen und für Mädchen.
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§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
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Heimerziehung ist die – von der Erziehungsberatung abgesehen – am häufigsten gewährte Hilfe zur Erziehung. 2003 begannen 27.111 Unterbringungen
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(45 % Mädchen). Auch die Heimerziehung hat eine breite Palette von Organisationsformen hervorgebracht, die von Familiengruppen über Wohngemeinschaften und Kinderdörfer bis hin zu großen Komplexeinrichtungen mit eigener Schule und Berufsausbildung gehen.
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§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
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Schließlich gibt es mit der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
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noch ein weiteres, sehr offen gestaltbares Instrument, das die soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung von Jugendlichen unter-
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