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Die Folgen für die Kinder als Thema in der Täterarbeit
eine Rolle spielen. Die Jugendämter betrachten zwar Soziale Trainingskurse
als sinnvolle und wichtige Maßnahme, weil durchaus ein Beratungsbedarf
für gewalttätige Männer/Väter bestehe. Diese seien jedoch schwer zu erreichen, da sie ihre Taten überwiegend bagatellisieren bzw. leugnen. Die Auswirkungen ihrer Gewalttaten auf die Kinder nehmen gewalttätige Männer
kaum zur Kenntnis; in das kindliche Erleben der Gewaltsituationen könnten
sie sich wenig hineinversetzen. Von Seiten gewalttätiger Männer werde ein
Beratungsbedarf deshalb nicht gesehen.
Zweifellos sind Männer im Bereich der Familienberatung generell schwer
zu erreichen, noch dazu in einem so brisanten Bereich wie eigener Täterschaft. Gewalttätige Männer kommen kaum aus eigener Motivation in eine
Anti-Gewalt-Beratung, weil dies voraussetzt, dass sie die Verantwortung für
ihre Taten bereits übernommen haben. Erst die Folgen der Gewalttaten (Trennung/Scheidung, Entfremdung und Trennung von den Kindern, Sanktionen
von Seiten der Polizei, Jugendämter, Gerichte etc.) bewegen einige Männer
zum Aufsuchen einer Beratung. Die Erkenntnis, dass Freiwilligkeit selten der
Ausgangspunkt von Beratungen, insbesondere in Fällen von Gewalt ist und
äußerer Druck sich als durchaus effizient erwiesen hat, wird in Jugendämtern
noch zu wenig zur Kenntnis genommen (vgl. WiBIG 2004).
Generell kann die psychosoziale Arbeit mit Gewalttätern nicht primär
auf deren Einsichtsfähigkeit setzen, sondern ihnen muss von allen Seiten mit
großem Nachdruck deutlich gemacht werden, dass die mangelnde Bereitschaft, sich mit ihren eigenen Taten auseinander zu setzen, zu gravierenden
Konsequenzen führen kann (vgl. Hafner 1999). Im Jugendhilfebereich können die Folgen beispielsweise in der Einschränkung bzw. Aussetzung des
Umgangrechtes liegen. Zwar können Einrichtungen der Jugendämter keine
bindenden Auflagen oder Weisungen - vergleichbar mit denen von Gerichten
- aussprechen. Erfahrungen aus dem Strafrecht zeigen aber, dass auch beim
Zugang von Tätern zu Sozialen Trainingskursen über § 153a StPO sich bei
nicht wenigen Männern eine Teilnahme durchsetzen lässt, weil sie vor einem
ansonsten drohenden Verfahren zurückschrecken, auch wenn die meisten
Verfahren in Fällen häuslicher Gewalt nach wie vor sanktionslos eingestellt
werden.
Diagnostik incl. Gefährlichkeitsprognose
Diagnostik ist essenziell für die Täterberatung und die Täterprogramme. Die
anamnestischen Vorgespräche dienen dazu, die Gefährlichkeit des Mannes
zu diagnostizieren:
ȡ die Gefährlichkeit der verübten Körperverletzungen in der Familie, nicht
zuletzt in Hinblick auf sexuelle Gewalttaten,
ȡ der Gebrauch von Waffen oder besonders gefährliche Angriffe,
ȡ die eskalierende Häufigkeit und Gefährlichkeit der Angriffe,