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Die Folgen für die Kinder als Thema in der Täterarbeit
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eine Rolle spielen. Die Jugendämter betrachten zwar Soziale Trainingskurse
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als sinnvolle und wichtige Maßnahme, weil durchaus ein Beratungsbedarf
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für gewalttätige Männer/Väter bestehe. Diese seien jedoch schwer zu erreichen, da sie ihre Taten überwiegend bagatellisieren bzw. leugnen. Die Auswirkungen ihrer Gewalttaten auf die Kinder nehmen gewalttätige Männer
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kaum zur Kenntnis; in das kindliche Erleben der Gewaltsituationen könnten
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sie sich wenig hineinversetzen. Von Seiten gewalttätiger Männer werde ein
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Beratungsbedarf deshalb nicht gesehen.
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Zweifellos sind Männer im Bereich der Familienberatung generell schwer
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zu erreichen, noch dazu in einem so brisanten Bereich wie eigener Täterschaft. Gewalttätige Männer kommen kaum aus eigener Motivation in eine
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Anti-Gewalt-Beratung, weil dies voraussetzt, dass sie die Verantwortung für
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ihre Taten bereits übernommen haben. Erst die Folgen der Gewalttaten (Trennung/Scheidung, Entfremdung und Trennung von den Kindern, Sanktionen
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von Seiten der Polizei, Jugendämter, Gerichte etc.) bewegen einige Männer
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zum Aufsuchen einer Beratung. Die Erkenntnis, dass Freiwilligkeit selten der
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Ausgangspunkt von Beratungen, insbesondere in Fällen von Gewalt ist und
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äußerer Druck sich als durchaus effizient erwiesen hat, wird in Jugendämtern
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noch zu wenig zur Kenntnis genommen (vgl. WiBIG 2004).
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Generell kann die psychosoziale Arbeit mit Gewalttätern nicht primär
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auf deren Einsichtsfähigkeit setzen, sondern ihnen muss von allen Seiten mit
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großem Nachdruck deutlich gemacht werden, dass die mangelnde Bereitschaft, sich mit ihren eigenen Taten auseinander zu setzen, zu gravierenden
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Konsequenzen führen kann (vgl. Hafner 1999). Im Jugendhilfebereich können die Folgen beispielsweise in der Einschränkung bzw. Aussetzung des
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Umgangrechtes liegen. Zwar können Einrichtungen der Jugendämter keine
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bindenden Auflagen oder Weisungen - vergleichbar mit denen von Gerichten
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- aussprechen. Erfahrungen aus dem Strafrecht zeigen aber, dass auch beim
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Zugang von Tätern zu Sozialen Trainingskursen über § 153a StPO sich bei
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nicht wenigen Männern eine Teilnahme durchsetzen lässt, weil sie vor einem
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ansonsten drohenden Verfahren zurückschrecken, auch wenn die meisten
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Verfahren in Fällen häuslicher Gewalt nach wie vor sanktionslos eingestellt
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werden.
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Diagnostik incl. Gefährlichkeitsprognose
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Diagnostik ist essenziell für die Täterberatung und die Täterprogramme. Die
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anamnestischen Vorgespräche dienen dazu, die Gefährlichkeit des Mannes
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zu diagnostizieren:
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ȡ die Gefährlichkeit der verübten Körperverletzungen in der Familie, nicht
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zuletzt in Hinblick auf sexuelle Gewalttaten,
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ȡ der Gebrauch von Waffen oder besonders gefährliche Angriffe,
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ȡ die eskalierende Häufigkeit und Gefährlichkeit der Angriffe,
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