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Die Folgen für die Kinder als Thema in der Täterarbeit
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Die zeitliche Begrenzung der Programme liegt nicht in der Konzeption, sondern ist in ihrer Finanzierung bzw. in den Zeiträumen, in denen justizielle
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Weisungen oder Auflagen definiert sind, begründet. Alle Einrichtungen sprachen sich dafür aus, dass es aus inhaltlichen Gründen sinnvoll sei, die Dauer
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von Täterprogrammen deutlich zu erhöhen, wenn es die äußeren Rahmenbedingungen zuließen. Gerade den kürzeren Programmen stehe oftmals aus
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Zeitgründen fast nur die „Pflicht“ (Rekonstruktion der Tat) und nicht die
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„Kür“ von Täterarbeit zur Verfügung.
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Kontakt zu den Opfern der Gewalt
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Damit der Schutz der Gewaltopfer und der Kinder die oberste Priorität in der
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Anti-Gewalt-Arbeit hat, müssen die Teilnehmer an den Sozialen Trainingskursen den Kontakt der Täterberatungsstelle zum Gewaltopfer ermöglichen.
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Sie müssen sich einverstanden erklären, dass die Beratungsstelle Kontakt zu
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den (Ex-)Partnerinnen aufnimmt und sie u.a. darüber informiert, wenn der
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Teilnehmer den Kurs abgebrochen hat bzw. ausgeschlossen wurde. Die Teilnehmer müssen auch zustimmen, dass die Frau eigenständig das Gespräch
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mit der Kursleitung suchen kann (vgl. Arbeitskreis Frauenprojekte gegen Gewalt und der Arbeitskreis ‚Kinder‘ 2000).
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Die Kontakte dienen dazu,
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ȡ die Frau über die Inhalte, Ziele und Grenzen des Kurses zu informieren,
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ȡ die Frau über mögliche Sicherheitsmaßnahmen des Mannes zu informieren (z.B. time-out, d.h. der Mann verlässt die Situation, wenn er spürt, dass er
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Gefahr läuft, gewalttätig zu werden),
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ȡ dass die Frau die Möglichkeit erhält, die Beratungsstelle über die vorgefallenen Gewalttaten, die physischen und psychischen Folgen bei ihr und ihren
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Kindern und ihre Einschätzung der Sicherheitslage zu informieren,
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ȡ dass die Frau ihre Erwartungen äußern kann, was der Kurs für ihre Sicherheit und die der Kinder erreichen sollte,
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ȡ dass die Beratungsstelle die Frau ermuntert, sich jederzeit telefonisch melden zu können. Informationen der Frau werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt,
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ȡ die Frau über Gewaltschutzeinrichtungen, Frauenberatungsstellen und
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andere Beratungsstellen zu informieren.
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Die Kontaktaufnahme der Täterberatungsstelle mit der (Ex-)Partnerin des gewalttätigen Mannes ist darüber hinaus sehr wichtig, weil die Schilderungen
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der Frau der Beratungsstelle ein umfassenderes Bild des Ausmaßes der Gewalthandlungen gibt, vor allem hinsichtlich der physischen und psychischen
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Folgen für die Gewaltopfer und die Kinder, so dass eine genauere Prognose
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möglicher Rückfälle gestellt werden kann. Die Kontaktaufnahme ist außerdem sehr wichtig, um der (Ex-)Partnerin ein realistisches Bild von den Ver-
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