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Die Folgen für die Kinder als Thema in der Täterarbeit
5. Es ist Aufgabe des Vaters, Vertrauen zu schaffen durch Verlässlichkeit.
Real durch das Kind und die Beratungsstelle zu überprüfende Schritte in diese Richtung sind beim Umgang zum Beispiel, Verabredungen und Versprechungen präzise einzuhalten.
Materiell geht es u.a. um die Herausgabe der Dokumente des Kindes, seiner
Schulsachen, Kleidung und Spielzeug, aber auch um die Leistung von Unterhaltszahlungen.
Erforderliche Kooperationen
Ein Täterprogramm, das die Väterverantwortung in den Vordergrund stellt
und über die miterlebte Gewalt hinausgehende Schäden aufgrund entsprechender Einflussnahmen der Väter auf die Kinder wirksam und nachhaltig
verhindern will, muss eingebettet sein in ein Netz aus Einrichtungen, die an
verschiedenen Schnittstellen in variierender Konstellation zusammenarbeiten
und deren Hilfen und Maßnahmen von zentraler Stelle koordiniert werden
sollten.
In der Ausgangssituation fehlen den gegen ihre Partnerinnen gewalttätigen Vätern häufig das Problembewusstsein und die Motivation, an einem
Veränderungsprozess zu arbeiten. Zerstörungen und Beeinträchtigungen
durch die eigene Gewalt werden geleugnet.
Hier helfen oft nur die Strafverfolgung und eine entsprechende juristische
Auflage als Anstoß, den gewalttätigen Mann zur Annäherung an einen solchen Prozess zu bewegen. In Absprache mit Bewährungshelfern und Richtern
sollte die Erfüllung der Auflage überwacht und bei Verstoß möglichst kurzfristig und einheitlich reagiert werden.
Ebenso kann es sinnvoll sein, im Rahmen einer Sorgerechts- und Umgangsregelung ein Täterprogramm als Auflage zu erteilen und den Kontakt
zu den Kindern von der Mitarbeit des Vaters und dem Grad seines erreichten
Verantwortungsbewusstseins abhängig zu machen (Kindler et al. 2004). Auch
hier bedarf es der regelmäßigen Abstimmung und der schnellen Reaktion von
Täterprojekt und Familiengericht bei für die Kinder ungünstigen Entwicklungen.
Wird eine Strafverfolgung zugunsten eines Täter-Opfer-Ausgleichs ausgesetzt, so können hier Vereinbarungen bzgl. der Teilnahme an einem Täterprogramm getroffen werden. Für das Gelingen eines solchen Täter-Opfer-Ausgleichs sind kurze Informationswege und schnelle einheitliche Reaktionen
auf Verstöße des Mannes gegen Vereinbarungen mit den beiden beteiligten
Einrichtungen eine wichtige Voraussetzung.
Nach Gewalt und Trennung kann es zum Schutz der Kinder geboten sein,
den erneuten Kontakt des Vaters mit seinen Kindern behutsam anzubahnen
und intensiv zu begleiten. Zu den Aufgaben eines Täterprogramms für Väter