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Die Folgen für die Kinder als Thema in der Täterarbeit
das begriffen wird, was sie ist: eine im Einzelfall zu überprüfende potentielle Gefährdung des Kindeswohls. Hier wird es besonders auf die veränderte
Haltung eines gewalttätigen Mannes als Vater gegenüber der Mutter und den
Kindern ankommen, wenn er nach einer Trennung erneut Umgang mit den
Kindern pflegt. Wenn störende Einflüsse oder gar Retraumatisierungen dauerhaft verhindert werden sollen, wird es ein geeignetes Väterprogramm brauchen, das diese mittelbaren Schädigungen durch Gewalt fokussiert und einen
erneut einsetzenden Umgang bzw. begleiteten Umgang vor- und nachbereitet. Elternberatung im Rahmen eines Begleiteten Umgangs wird hier kaum
ausreichen, wenn es das Ziel sein soll, die Gewalttätigkeit zu bearbeiten und
die Haltung des Vaters gegenüber den Kindern nachhaltig zu verändern. Und
schließlich ist auch ein Begleiteter Umgang zeitlich begrenzt.
Gerichtlicher und institutioneller Druck kann die Bereitschaft gewalttätiger Männer erhöhen, sich auf ein Interventionsprogramm einzulassen und
eine eigene Motivation zur Verhaltensänderung zu entwickeln. Die Reaktionsmöglichkeiten im familiengerichtlichen Verfahren z.B. über Anordnungen
zur Teilnahme an einem Täterprogramm bei einer Gefährdung des Kindeswohls und der Regelung des Umgangsrechts sind bisher nicht hinreichend
geklärt, wurden in München bisher aber in Einzelfällen angewandt. Eingebunden in klare Kooperationsvereinbarungen könnten Täterprogramme hier
ein wichtiger Baustein zu einem langfristigen Erhalt von Vater-Kind-Beziehungen und der Erziehungsfähigkeit der Eltern insgesamt sein.
Väterverantwortung in den aktuellen Täterprogrammen
Um zu verstehen, warum das Konzept der aktuellen Täterprogramme in Bezug auf die Themen „Vaterschaft“ und „väterliche Verantwortung“ an seine
Grenzen gerät, ist es notwendig, dieses in seiner Gesamtheit vorzustellen und
zu verstehen. Gleichzeitig finden sich hier bereits viele Ansatzpunkte für den
Umgang mit gewalttätigen Vätern. Wichtige Fragen dabei sind zum einen,
wie viele und welche Väter bereits an den laufenden Programmen teilnehmen, und zum anderen, in welcher Form ihre Vaterschaft dort schon jetzt thematisiert wird. Die erste Frage ist auch insofern wichtig, da die Gruppe der in
Partnerschaften schlagenden Männer allgemein sehr groß und heterogen ist,
und daher immer geklärt werden muss, von welchen Tätern bzw. welchen Vätern wir genau sprechen. Die Täterprogramme gegen Partnerschaftsgewalt im
MIM richten sich an Männer, die folgende Kriterien erfüllen: (1) Beherrschen
der deutschen Sprache, (2) Mindestmaß an sozialer Integration (z.B. fester
Wohnsitz), (3) psychische Gesundheit, (4) weitgehend auf Partnerschaftsgewalt beschränkte Delinquenz (in der Regel werden keine Mehrfachstraftäter
aufgenommen), (5) ein Mindestmaß an Veränderungsmotivation und Mitarbeitsbereitschaft, (6) durchschnittliche Intelligenz, Reflexionsfähigkeit, verbale Kompetenz, (7) emotionale Ansprechbarkeit, Beziehungsfähigkeit und (8)