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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
Resümee In den letzten zehn Jahren hat sich die polizeiliche Intervention bei häuslicher Gewalt deutlich verbessert. Der Schutz der Betroffenen, in der Mehrzahl Frauen und ihre Kinder, wurde wesentlich ausgeweitet, die notwendige Kooperation mit den Jugendämtern forciert. Die rechtlichen Möglichkeiten für die Polizei wurden optimiert, die Wegweisung und das Rückkehrverbot sind mittlerweile eine polizeiliche Standardmaßnahme. Die Täter werden verstärkt für ihre Gewalthandlungen zur Verantwortung gezogen. Auf diesen „Lorbeeren“ dürfen wir uns nicht ausruhen. Es wird immer wieder Bereiche geben, in denen die polizeiliche Arbeit oder die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen verbessert werden kann. Ein wichtiger Punkt für den möglichst umfassenden Schutz vor häuslicher Gewalt ist für Frauen und ihre Kinder der Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Hier kann die Polizei nicht unmittelbar mitwirken. Wir erleben jedoch nicht selten, dass Frauen Anzeigen erstatten und bei der Polizei Hilfe suchen, weil der gewalttätige Partner im Rahmen von gerichtlich festgelegten Sorgeoder Umgangsrechten erneut Straftaten zum Nachteil der Frau und/oder ihrer Kinder begeht. Damit sind alle im Vorfeld getroffenen Schutzmassnahmen wie Wegweisung und Rückkehrverbot oder zivilrechtliche Schutzanordnungen wirkungslos. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf.
Ausblick Aus kriminalpolitischer und polizeilicher Sicht darf das Thema Kinder und häusliche Gewalt nicht isoliert betrachtet werden. Jugendkriminalität, insbesondere die Gewaltkriminalität Jugendlicher, ist in den letzten Jahren in ȱȱȱ[ȱûǯȱȱ£ȱ ȱȱȱȱ Jahren Präventions- aber auch Repressionsstrategien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Bevor erfolgsversprechende Strategien entwickelt werden können, muss man sich mit den Ursachen jugendlicher Normabweichungen beschäftigen. Das Erleben von häuslicher Gewalt prägt die Entwicklung von Kindern nachhaltig und kann ein Faktor für späteres normabweichendes Verhalten sein. Der Zusammenhang zwischen dem Erleben familiärer Gewalt und eigener Gewalttätigkeit ist mittlerweile gut erforscht. Die Bundesregierung hat die Bekämpfung von Gewalt, insbesondere im sozialen Nahraum, zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte gemacht. So trat z.B. im November 2000 das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ in Kraft. Um die Auswirkungen des Gesetzes und der damit verbundenen Kampagne „Mehr Respekt vor Kindern“ zu untersuchen, hat die Bundesregierung eine umfangreiche Studie bei Professor Kai-D. Bussmann, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an