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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
bei Trennung)in Kraft getreten ist und die Polizeigesetze in vielen Bundesländern um einen Paragrafen zum Platzverweis ergänzt wurden. In Berlin haben wir zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes einen Probelauf zum längerfristigen Platzverweis bei häuslicher Gewalt aufgrund der bestehenden Paragrafen im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) durchgeführt, der wissenschaftlich begleitet wurde. Die wissenschaftliche Begleitung der Universität Osnabrück, Projekt WiBIG, wissenschaftliche Begleitung Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt, kam in ihrem vorläufigen Abschlussbericht u.a. zu dem Ergebnis: Ǯȱ ȱȱ ȱȱȱûȱěȱȱȱȱ£ ǯȱȱȱûǰȱȱȱ§£ǰȱȱȱ ȱȱȱěȱ ǰȱȱȱ ȱǯȱȱȱ ȱęȱȱûĞȱȱ allen h.G.-Fällen eine standardmäßige Dokumentation über die Anwesenheit von Kindern am Tatort.“ (WiBIG 2002: 43)
Hier wurde deutlich, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Berlin für die besondere Situation von Kindern sensibilisiert waren und den Platzverweis als adäquate Maßnahme zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt eingeschätzt und angewandt haben. Die zahlreichen Neuerungen im Umgang mit betroffenen Kindern bei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt bedeutete für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, dass sie in jedem Einzelfall die Gefährdung der Kinder ganz besonders prüfen mussten. Gleichzeitig bedurfte es der Information an das zuständige Jugendamt. In der Polizeidirektion 5 (zuständig für die Bezirke Friedrichshain, Kreuzberg und Neukölln) wurde gemeinsam mit dem Jugendamt Neukölln ein Vorschlag für einen Polizeivordruck zur Information an das Jugendamt bei Einsätzen häuslicher Gewalt erarbeitet. Im weiteren mussten die Modalitäten, wie in welcher Zeit dieser Vordruck das Jugendamt erreichen sollte und welche Übermittlung am günstigsten erschien, geklärt werden. Hier wurden über BIG - das Steuerungsgremium Kinder und Jugendliche - Beschlüsse für den Runden Tisch vorbereitet. Die Polizei wurde am Runden Tisch beauftragt, einen landesweit gültigen Vordruck zu entwickeln. Die Jugendämter erhielten den Auftrag, in ihren Ämtern je eine zentrale Fax-Nummer zum Empfang der Informationen der Polizei einzurichten. Seit 2004 existiert im Land Berlin der Polizeivordruck 923 b „Bericht an das Jugendamt bei häuslicher Gewalt“. Die Jugendämter erfahren nun unmittelbar nach dem polizeilichen Einsatz, dass Kinder in einer Familie Gewalt miterleben mussten. Sie bitten anschließend die Familie um ein Gespräch. In extremen Fällen, in denen aufgrund des Polizeiberichts deutlich wird, dass ein Kind besonders gefährdet ist, erfolgt eine sofortige Reaktion in Form eines Hausbesuchs. Den betroffenen Familien wird dann Hilfe angeboten. Es ist auch möglich, die Kinder aus der Familie zu nehmen. In den meisten Fällen sind die Kinder zwar versorgt, leiden aber dennoch unter Gewaltausbrüchen zwischen ihren Eltern. In der Polizeidirektion des Großbezirks Mitte gab es